(Allgemein) Bundeswehr - Wunschkonzert 2024
(30.08.2024, 08:50)alphall31 schrieb: SAR Dienst stellt die Bw ja nicht alleine und das sind nun mal internationale Verpflichtungen. Ein besseres in Übung halten kann es doch nicht geben. Die Bw stellt über Land drei Hubschrauber , einen die BP und zwei der ADAC .
Die flugbeteitschaft gehört schon aus Sicherheitsgründen in staatliche Hände . Da ja nicht so viele Ministerien die Anzahl an Piloten stellen können wo sie auch anderweitig eingesetzt werden können bleibt nur das Bmvg . Auch ist die flugbereitschaft für den Transport von Soldaten in die Einsätze z.B. zuständig , oder den Transport von Material mit Langstreckenflugzeugen.
Und inwiefern spricht das jetzt dagegen, einen Geheimdienst ebenso beim BMVg aufzuhängen? Was unterscheidet diese nicht-militärischen Aufgaben von den zumindest tlw. militärischen Aufgaben eines Geheimdienstes, wodurch das eine in Ordnung ist, das andere aber nicht?
Zur Erinnerung: Dein Argument war explizit, der Geheimdienst könne nicht zur BW, weil er nicht ausschließlich militärische Aufgaben hat. Die BW hat aber eben jetzt auch schon nicht nur militärische Aufgaben, sondern übernimmt eben auch in anderen gesamtstaatlich relevanten Bereichen Aufträge, also kann das doch gar kein Ausschlusskriterium sein.
Zitat:Eine Unterstellung zum BmVg wird schon nicht passieren weil GG Einsatz von Soldaten im inneren verbietet.
Nicht grundsätzlich, nein. Sonst könnten wir z.B. die Drehscheibe Deutschland vergessen.
Ich weiß zwar, was du meinst, aber da es hier eben nicht um einen Inlandsgeheimdienst geht, der im Inneren polizeiliche oder vergleichbare Befugnisse hat, spielt das gar keine Rolle.
Und überhaut: wer sagt denn, dass die Geheimdienstmitarbeiter Soldaten sein müssen? Es gibt doch schon jetzt unzählige zivile Mitarbeiter bei BMVg und BW.
Zitat:Zum stören von Drohnen ist alles zulässig für normale Truppe, aber sobald um stören von Funk geht gehört das nicht in Hände der normalen Truppe sondern nur von eloka. Das diese Truppe einen Aufwuchs erfahren sollte steht außer Frage . Aber ein Teil der Geräte sind im Einsatz nicht gerade förderlich für die Gesundheit bei falschem Einsatz oder Verstoß gegen sicherheitsbeatimmungen und außerdem kann der Einsatz schwerwiegende Folgen haben z.B. für eingesetzte Nachbarn.
Und was davon führt jetzt dazu, dass man das nicht im Rahmen einer Divisions- oder Brigade-FM-Kompanie einsetzen kann? Sind Geheimhaltungs-, Koordinierungs und Sicherheitsmaßnahmen im Heer untersagt und dürfen ausschließlich von Kräften der SKB angewendet werden? Ist es nicht sogar sinnvoll, wenn die Kräfte, die theoretisch die eigene Kommunikation stören oder auch noch schlimmeren Schaden anrichten können, direkt in die regulären Strukturen eingebunden sind, an allen Übungen teilnehmen etc., statt dass sie erst im Einsatz dann von irgendwo her zentral zugewiesen werden?


Du bringst immer wieder Argumente gegen neue Ideen vor, die zwar alle irgendwie richtig sind, aber -sofern überhaupt relevant- eigentlich gar nicht den Vorschlägen entgegen stehen, sondern lediglich bei der Umsetzung beachtet werden müssen.
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Bundeswehr - Wunschkonzert 2024 - von ObiBiber - 08.01.2024, 16:50
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