BGS - Defensive Verteidigung
#38
(21.08.2024, 20:17)Garten-Grenadier schrieb: ...
Die 1965 herangezogenen Grenzjäger leisteten als Beamter auf Widerruf ihre 18 monatige Grenzschutzdienstpflicht. Waren in diesem Sinne also keine ausgebildeten Polizeivollzugsbeamten (PVB) sondern unterstützten die Wachtmeister und Polizeimeister i. BGS (als Unterführer) innerhalb von grenzpolizeilichen Aufgabenbereichen.

Auch bei einigen Bundesländern ist es auch heute nicht unüblich dass die PVB´s durch eine Wachpolizei im Angestelltenstatus (Hessen, Berlin) oder Freiwilligen Polizeidienst ( Ba-Wü) unterstützt werden.
Im Rahmen der Gefahrenabwehr haben sie weitesgehend ähnliche Befugnisse wie ein PVB, sind jedoch im Gegensatz keine Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.

...

Das mit den grenzpolizeilichen Aufgaben ist missverständlich. Genauer muss man sagen das all das geleistet werden durfte, das nicht die Eigenschaft eines Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft erfordert, das nennt sich inzwischen Ermitlungspersonen der Staatsanwaltschaft. Das ergibt sich aus dem Gerichtsverfassungsgesetz:

Zitat:§ 152 GVG
(1) Die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind in dieser Eigenschaft verpflichtet, den Anordnungen der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks und der dieser vorgesetzten Beamten Folge zu leisten.
(2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung diejenigen Beamten- und Angestelltengruppen zu bezeichnen, auf die diese Vorschrift anzuwenden ist. Die Angestellten müssen im öffentlichen Dienst stehen, das 21. Lebensjahr vollendet haben und mindestens zwei Jahre in den bezeichneten Beamten- oder Angestelltengruppen tätig gewesen sein. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.

Nach § 12 Abs. 5 BPolG sind dort sogar vier Jahre Vollzugsdienst erforderlich. Bei Bedarf bitte hier vertiefen: https://de.wikipedia.org/wiki/Ermittlung...waltschaft

Das selbe gilt dann auch für die Wachpolizeien etc. wo man immer im Hinterkopf haben sollte, das diese in Berlin für die Angestellten im Objektschutz wie auch für die im Gefangenenbewachungsdienst (ehemals Wachpolizei/Wapo), 21 Wochen lang ausgebildet werden (ich bin mir nicht mehr ganz sicher, glaube aber in den Achtzigern waren das sogar nur sechs Wochen).
Und ja, WaPo Berlin ist eine Fernseherfindung, das wird korrekt WSP abgekürzt.
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