04.09.2024, 22:06
ich störe mich etwas daran, dass wir die Diskussion ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der "Straftäter" führen.
Zunächst einmal ist doch fest zu halten, dass Deutschland sehr vielen Ortskräften in Afghanistan die Zusage der Aufnahme gegeben hat. Dieses Versprechen ist einzuhalten - schon aus Gründen der Glaubwürdigkeit für künftige Missionen, in denen man erneut auf örtliche Unterstützt angewiesen ist.
Dann aber geraten wir schon an den Rand des Diskussionsthemas, das sich doch um Afghanistan drehen sollte.
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Die nachfolgenden Thesen sind daher eigentlich schon OT:
Von der Tatsache, dass wir in vielen gerade sozialen Berufen schlicht und ergreifend von Zuwanderern abhängig sind rede ich jetzt also gar nicht. Und auch nicht davon, dass Deutschland schon aufgrund seiner Bevölkerungsstruktur ein Einwanderungsland werden muss - sonst lässt sich unser Wohlstand nicht mehr aufrecht erhalten. Denn diese Fragen haben mit Afghanistan oder den Taliban nichts mehr zu tun.
Richtig straffällig gewordene Personen - und dazu zähle ich nicht die Menschen, die das Münchner MVV-System nicht verstehen und die falschen Streifen stempeln - müssen "aus dem Verkehr gezogen" werden. Dafür gibt es das Strafrecht. Und da gilt normalerweise, dass
a) die Unschuldsvermutung zu berücksichtigen ist und
b) jemand, der seine Strafe verbüßt hat, auch wieder resozialisiert werden muss - um weitere Straftaten zu vermeiden.
Nun kann man darüber streiten, ob die Strafe unter hohen Kosten für den deutschen Steuerzahler wirklich auch in Deutschland verbüßt werden muss - oder besser (Abschiebung soweit möglich) in der Heimat des Straftäters.
Man kann auch darüber diskutieren, ob Wiederholungstäter ihren Anspruch auf Aufenthalt in Deutschland verlieren.
Und man kann darüber diskutieren, ob solche Wiederholungstäter (bzw. Personen mit besonders eklatanten Straftaten und einer entsprechenden Regelung im Strafgesetzbuch) dauerhaft "weggesperrt" werden sollen, und ob entsprechende Abschiebeverwahrung - auch wenn die Aufnahme im Heimatland zunächst schwer möglich ist - unbedingt in Deutschland sein muss oder nicht auch in einem anderen EU-Land erfolgen kann.
Aber irgendwie hat das alles nichts oder wenig mit Afghanistan zu tun. Es ist - um es so auszudrücken - kein spezifisches afghanisches Thema.
Wäre es da dann nicht besser, diese Diskussion in einen allgemeinen Thread etwa zum Thema Asyl und Migration weiter zu führen?
Zunächst einmal ist doch fest zu halten, dass Deutschland sehr vielen Ortskräften in Afghanistan die Zusage der Aufnahme gegeben hat. Dieses Versprechen ist einzuhalten - schon aus Gründen der Glaubwürdigkeit für künftige Missionen, in denen man erneut auf örtliche Unterstützt angewiesen ist.
Dann aber geraten wir schon an den Rand des Diskussionsthemas, das sich doch um Afghanistan drehen sollte.
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Die nachfolgenden Thesen sind daher eigentlich schon OT:
Von der Tatsache, dass wir in vielen gerade sozialen Berufen schlicht und ergreifend von Zuwanderern abhängig sind rede ich jetzt also gar nicht. Und auch nicht davon, dass Deutschland schon aufgrund seiner Bevölkerungsstruktur ein Einwanderungsland werden muss - sonst lässt sich unser Wohlstand nicht mehr aufrecht erhalten. Denn diese Fragen haben mit Afghanistan oder den Taliban nichts mehr zu tun.
Richtig straffällig gewordene Personen - und dazu zähle ich nicht die Menschen, die das Münchner MVV-System nicht verstehen und die falschen Streifen stempeln - müssen "aus dem Verkehr gezogen" werden. Dafür gibt es das Strafrecht. Und da gilt normalerweise, dass
a) die Unschuldsvermutung zu berücksichtigen ist und
b) jemand, der seine Strafe verbüßt hat, auch wieder resozialisiert werden muss - um weitere Straftaten zu vermeiden.
Nun kann man darüber streiten, ob die Strafe unter hohen Kosten für den deutschen Steuerzahler wirklich auch in Deutschland verbüßt werden muss - oder besser (Abschiebung soweit möglich) in der Heimat des Straftäters.
Man kann auch darüber diskutieren, ob Wiederholungstäter ihren Anspruch auf Aufenthalt in Deutschland verlieren.
Und man kann darüber diskutieren, ob solche Wiederholungstäter (bzw. Personen mit besonders eklatanten Straftaten und einer entsprechenden Regelung im Strafgesetzbuch) dauerhaft "weggesperrt" werden sollen, und ob entsprechende Abschiebeverwahrung - auch wenn die Aufnahme im Heimatland zunächst schwer möglich ist - unbedingt in Deutschland sein muss oder nicht auch in einem anderen EU-Land erfolgen kann.
Aber irgendwie hat das alles nichts oder wenig mit Afghanistan zu tun. Es ist - um es so auszudrücken - kein spezifisches afghanisches Thema.
Wäre es da dann nicht besser, diese Diskussion in einen allgemeinen Thread etwa zum Thema Asyl und Migration weiter zu führen?