19.09.2024, 12:45
(19.09.2024, 12:13)Schneemann schrieb: Dass es zumeist tatsächlich Hisbollah-Angehörige traf, davon konnte man zwar halbwegs ausgehen, aber man konnte sich nie sicher sein, tatsächlich nur die Richtigen zu treffen.Man konnte sogar davon ausgehen, auch Unschuldige zu treffen. Das ist bei dieser geheimdienstlichen Sprengung genauso wenig vermeidbar wie bei einem Luftangriff und rechtlich genauso wenig problematisch.
Es ist schlicht eine Handlung in einem laufenden militärischen Konflikt, es gelten damit die weiten Grenzen des Kriegsvölkerrechts, sprich hier der Genfer Konventionen.
Entsprechend sind mögliche Kollateralschäden dann hinnehmbar, wenn sie nicht außer Verhältnis zum erwartbar entstehenden militärischen Vorteil stehen.
Ein flächendeckender Angriff auf die Kommunikationsnetze und die entsprechenden Operateure der Hezbollah ist militärisch derart bedeutsam, dass man dafür geradezu enorme Kollateralschäden in Kauf hätte nehmen können, die weit über einige dutzend unschuldige Betroffene hinausgehen.
Insofern rechtlich komplett unproblematisch.
Zitat:International wird die Operation zumindest weitgehend verurteilt.International wird grundsätzlich alles verurteilt was Israel tut oder nicht tut.