21.09.2024, 13:45
(21.09.2024, 10:28)Quintus Fabius schrieb: Fakt ist, die präparierten Pager sind Sprengfallen im Sinne des humanitären Völkerrechtes und damit ist der Masseneinsatz dieser Sprengefallen ein Kriegsverbrechen.Nein, das ist falsch. Die Pager wären Sprengfallen gewesen wenn man sie so präperiert hätte, dass sie durch eine gewöhnliche Interaktion des Benutzers explodiert werden. Das ist nicht der Fall, die Pager wurde durch ein Funksignal gesprengt.
Das waren einfach ferngezündete Bomben die man dem Feind hat unterjubeln können.
Kongo Erich schrieb:die zeitgleiche Explosion von hunderten oder noch mehr dieser "Pager" nahm keinerlei Rücksicht auf die Zivilbevölkerung, auf Frauen und Kinder am Markt, an einer Bushaltestelle oder in einer Kindergartengruppe.Mal davon abgesehen, dass weder Hezbollah noch Hamas mangels Staatlichkeit ein recht auf Selbstverteidigung haben - es sind schlicht Terrororganisationen - aus welchen Vorschriften genau soll sich ergeben, dass ein die Sprenung der Pager ein Kriegsverbrechen darstellt?
Das ist nach den Regeln des von Dir zitierten Kriegsvölkerrechts ein Kriegsverbrechen.
Und das muss jetzt nicht mit dem Recht auf "Selbstverteidigung" geschönt werden, denn dieses Recht beanspruchen auch die hier angesprochenen Gruppen der Palästinenser seit der Besetzung von 1967 mit täglichen Schikanen, völkerrechtswidrigen Siedlungen und und und.
Einfach Kriegsverbrechen zu schreiben ist kein Argument.
Der Umstand, dass die Sprenung zeitgleich erfolgte ist irrelevant. Der Umstand, dass auch Zivilisten betroffen waren hält angesichts des immensen militärischen Vorteils der durch den Angriff entstanden is jeder Verhältnismäßigkeitsprüfung stand.
Ich weiß echt nicht wo hier das Problem liegen soll. Israel befindet sich im Krieg mit der Hezbollah. Israel hat im Rahmen des Kriegsvölkerrechts das Recht, die Hezbollah bis zur Vernichtung oder Kapitulation zu bekämpfen. Solange die dabei angewandten Methoden selbst zulässig sind gibt es keine rechtliche Beschränkgung hinsichtlich des Ausmaßes des israelischen Vorgehens.
Die konkrete Umfunktionierung von Pagern zu Bomben ist unproblematisch. Es sind keine getarnten Gegenstände die von sich aus explodieren wenn wer auch immer sie anfässt, es sind direkt von feindlichen Kämpfern genutzte Kommunikationsmittel die durch ein Signal von außen gesprengt wurden. Nicht anders als wenn man ihnen eine Bombe untergejubelt und diese per Fernzündung hätte explodieren lassen.
Bei der Aktion kamen Zivilisten zu schaden. Das ist angesichts des Umfangs des Angriffes nicht vermeidbar. Dies wäre im Sinne des Kriegsvölkerrechts nur dann unzulässig, wenn die erwartbar entstehenden Kollateralschäden außer Verhältnis zum erwartbar entstehenden militärischen Vorteil wären.
Hier konnte Israel erwarten, wesentliche Teile des Kommunikationsnetzwerkes der Hezbollah auszuschalten und hunderte der dafür eingesetzten Kämpfer durch Verwundung für lange Zeit aus dem Verkehr zu ziehen. Der daraus enstehende militärische Vorteil ist schlicht und ergreifend gewaltig. Demgegenüber war zu erwarten, dass ein gewisser geringer Prozentsatz der Pager bei der Explosion Zivilisten Schaden zufügen würde. Zerschlagung der Kommunikationsnetze und Neutralisierung hunderte Kämpfer der Hezbollah vs im Maximum erwartbar vielleicht einige wenige Dutzend tote Zivilisten.
Das ist überhaupt keine Frage, diese Kollateralschäden stehen keinesfalls außer Verhältnis zum militärischen Vorteil.
(21.09.2024, 10:54)Grolanner schrieb: Und ja, mir ist bewußt, dass das ganz arge Grauzonen sindDein Argument ist zwar nicht falsch, aber es wird da gerne über das Völkergewohnheitsrecht argumentiert oder mit dem Argument, dass sich Staaten an das Kriegsvölkerrecht halten müssen auch wenn sie einen Gegner bekämpfen der sich mangels legitimen Status nicht mal darauf berufen kann.
Mit der Realität hat das alles nichts zu tun, es ist eine Fikition die man in verschiedene Richtungen politisch nutzen kann.
Was die Pager angeht würde jedes Argument hinsichtlich Sprengfalle schon an dem Umstand scheitern, dass Israel der einschlägigen "The Convention on Certain Conventional Weapons" von 1983 nie beigetreten ist. Genausowenig wie übriges der Libanon, der Iran, die USA, Russland, China...