02.10.2024, 21:52
(02.10.2024, 21:04)Broensen schrieb: Wodurch natürlich aus der Evakuierung indirekt eine Vertreibung würde.Das Gebiet südlich des Litani würde durch Kriegseinwirkung wenigstens in Teilen so in Mitleidenschaft gezogen werden, dass eine sofortige Rückkehr nach Ende der Kampfhandlungen oft schlicht nicht möglich wäre. Der Umfang der Zerstörungen wäre vor allem davon abhängig, wie schnell der Widerstand der Hezbollah gebrochen werden kann.
Im völkerrechtlichen Sinne ist das aber weniger eine Verteibung als eine Evakuierung. Evakuierung ist erlaubt bzw. geboten, bei Vertreibungen wird vor allem auf die Dauerhaftigkeit abgestellt.
Eine Rückkehr ist dann zumindest längerfristig (müsste halt wieder aufgebaut werden) nicht ausgeschlossen, eine Landnahme, Säuberung und Besiedlung steht nicht zur Debatte. Selbst eine israelische Besatzung wäre möglich, wenn die Möglichkeit zur Rückkehr besteht und auch Maßnahmen zur Wiederherstellung getroffen werden.