14.10.2024, 14:42
Das heranziehen von Wehrpflichtigen im bgs wurde schon 1973 gekippt . Diese war von jeher nur zulässig wenn nicht die erforderliche Anzahl von Bewerbern für Polizeidienst verfügbar war. Man hat damals schon gewusst das das heranziehen von Wehrpflichtigen rechtlich kein Bestand hat deshalb nicht mehr vollzogen wurde. Man hat es bloß nie aus dem BGSG gestrichen.
Der Dienst beschränkte sich auf reinen Grenzdienst damals noch.
Dazu kam noch das Dienstleistenden im Bundesgrenzschutz in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis besonderer Art standen , sie waren weder Beamte im bgs noch wehrpflichtige. Ob der
Kompattantenstatus für nichtbeamte galt ist fraglich .
Der Dienst beschränkte sich auf reinen Grenzdienst damals noch.
Dazu kam noch das Dienstleistenden im Bundesgrenzschutz in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis besonderer Art standen , sie waren weder Beamte im bgs noch wehrpflichtige. Ob der
Kompattantenstatus für nichtbeamte galt ist fraglich .