14.10.2024, 19:52
Zitat: Dem Reservisten wird stattdessen nach § 5 Unterhaltssicherungsgesetz sein Verdienstausfall durch den Bund ersetzt, wobei eine Höchstgrenze von 301 € pro Diensttag besteht.
Der Bund ist nicht die Bundeswehr , der Bund wird hier durch die unterhaltssicherungsbehörde präsentiert. Es wurde einfach noch mehr Bürokratie geschaffen und eine weitere Abteilung geschaffen . Vorher hat der Reservist seine Unterlagen direkt bei Behörde eingereicht und diese ist bei den Landratsämtern aufgehängt .