14.10.2024, 23:43
(14.10.2024, 14:42)alphall31 schrieb: Das heranziehen von Wehrpflichtigen im bgs wurde schon 1973 gekippt . Diese war von jeher nur zulässig wenn nicht die erforderliche Anzahl von Bewerbern für Polizeidienst verfügbar war. Man hat damals schon gewusst das das heranziehen von Wehrpflichtigen rechtlich kein Bestand hat deshalb nicht mehr vollzogen wurde.Hättest du dazu die Begründung zur Hand?