23.11.2024, 19:01
Deine Argumentation krankt daran, dass die Völkermorddefinition als zentrales Tatbestandselement auf der Vernichtungsabsicht ruht.
Diese Vernichtungsabsicht ist sehr eng gefasst, es muss ein besonderer Vorsatz (dolus specialis) vorliegen.
Sprich der Täter muss nicht nur vorsätzlich handeln, sondern auch die spezifische Absicht haben, die geschützte Gruppe als solche zu zerstören. Es genügt nicht, dass Handlungen ausführt die in der Völkermorddefinition genannt werden. Die Handlung muss immer auf die ganz oder teilweise Vernichtung der Gruppe als solche abzielen.
Und an der Stelle wird es halt maximal politisch - der Nachweis, dass es tatsächliche Politik der Israelischen Regierung ist, die Palästinenser zu vernichten ist juristisch nicht zu erbringen, mann kann lediglich behaupten das es so wäre (und politisch vorbelastete bzw. befangene Chefankläger und Richter können einfach festlegen, dass es so ist).
Diese Vernichtungsabsicht ist sehr eng gefasst, es muss ein besonderer Vorsatz (dolus specialis) vorliegen.
Sprich der Täter muss nicht nur vorsätzlich handeln, sondern auch die spezifische Absicht haben, die geschützte Gruppe als solche zu zerstören. Es genügt nicht, dass Handlungen ausführt die in der Völkermorddefinition genannt werden. Die Handlung muss immer auf die ganz oder teilweise Vernichtung der Gruppe als solche abzielen.
Und an der Stelle wird es halt maximal politisch - der Nachweis, dass es tatsächliche Politik der Israelischen Regierung ist, die Palästinenser zu vernichten ist juristisch nicht zu erbringen, mann kann lediglich behaupten das es so wäre (und politisch vorbelastete bzw. befangene Chefankläger und Richter können einfach festlegen, dass es so ist).