23.11.2024, 23:17
Der wesentlichste Punkt wird hier meiner Ansicht nach von Schneemann etc. weiterhin ignoriert: nämlich dass die bloße Anklage noch kein Schuldspruch ist.
Die Beschuldigung dies getan zu haben, bedeutet nicht, dass dies getan wurde. Denn auch für Netanjahu gilt weiterhin - und auch vor diesem Gericht - die Unschuldsvermutung.
Nehmen wir einmal an, da prügeln sich zwei. Die eintreffende Polizei nimmt eine wechselseitige Körperverletzung auf. Beide sind nun Beschuldigte ! Aber einem wird dann Notwehr zugesprochen. Dies könnte - den Umständen entsprechend - dann sogar der sein, der vorher in Untersuchungshaft ging. Nur um dies mal als Beispiel zu verwenden um meine Position in dieser Sache besser zu erklären.
Die bloße Anklage vor diesem Gericht bedeutet eben nicht, dass Israel diese Taten begangen hat. Sondern nur, dass Israel dieser Taten beschuldigt wird, bis zu einem Urteil aber als Unschuldig zu gelten hat.
Und damit stellt sich die Frage, ob Israel diese Taten begangen hat noch gar nicht, sondern lediglich die Frage, ob ein ausreichender Anfangsverdacht vorhanden ist. Und ein gewisser Anfangsverdacht ist nicht von der Hand zu weisen. Nun wäre es entsprechend an der israelischen Regierung, diesen Anfangsverdacht durch Fakten zu widerlegen.
Der beste Ausgang wäre dann dabei, wenn sich Netanjahu vor dem Gericht durch Anwälte in Abwesenheit vertreten lässt, der Prozess also durchgeführt wird. Und würde dieser rechtsstaatlichen Prinzipien und allein der Wahrheit verpflichtet ablaufen, wäre das Ergebnis ein Freispruch für Netanjahu. Dies wäre dann aber zugleich ein entscheidendes politisches Signal und eine immense Legitimation für Israel.
Ich würde daher an israelischer Stelle diesen Prozess bestehen, denn Israel verliert dadurch gar nichts, bzw. weniger als wenn es sich diesem Prozess verweigert, und hat umgekehrt viel zu gewinnen.
Zitat:Der IStGH hat hier nun einen recht klar definierten Auftrag, es geht um Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, das Führen eines Aggressionskrieges sowie Kriegsverbrechen - und dann kann/muss er aktiv werden.
Die Beschuldigung dies getan zu haben, bedeutet nicht, dass dies getan wurde. Denn auch für Netanjahu gilt weiterhin - und auch vor diesem Gericht - die Unschuldsvermutung.
Nehmen wir einmal an, da prügeln sich zwei. Die eintreffende Polizei nimmt eine wechselseitige Körperverletzung auf. Beide sind nun Beschuldigte ! Aber einem wird dann Notwehr zugesprochen. Dies könnte - den Umständen entsprechend - dann sogar der sein, der vorher in Untersuchungshaft ging. Nur um dies mal als Beispiel zu verwenden um meine Position in dieser Sache besser zu erklären.
Die bloße Anklage vor diesem Gericht bedeutet eben nicht, dass Israel diese Taten begangen hat. Sondern nur, dass Israel dieser Taten beschuldigt wird, bis zu einem Urteil aber als Unschuldig zu gelten hat.
Und damit stellt sich die Frage, ob Israel diese Taten begangen hat noch gar nicht, sondern lediglich die Frage, ob ein ausreichender Anfangsverdacht vorhanden ist. Und ein gewisser Anfangsverdacht ist nicht von der Hand zu weisen. Nun wäre es entsprechend an der israelischen Regierung, diesen Anfangsverdacht durch Fakten zu widerlegen.
Der beste Ausgang wäre dann dabei, wenn sich Netanjahu vor dem Gericht durch Anwälte in Abwesenheit vertreten lässt, der Prozess also durchgeführt wird. Und würde dieser rechtsstaatlichen Prinzipien und allein der Wahrheit verpflichtet ablaufen, wäre das Ergebnis ein Freispruch für Netanjahu. Dies wäre dann aber zugleich ein entscheidendes politisches Signal und eine immense Legitimation für Israel.
Ich würde daher an israelischer Stelle diesen Prozess bestehen, denn Israel verliert dadurch gar nichts, bzw. weniger als wenn es sich diesem Prozess verweigert, und hat umgekehrt viel zu gewinnen.