08.12.2024, 11:38
Zitat:Die Aufenthaltserlaubnis ergibt sich für die absolute Mehrheit der Syrer aus ganz anderen Gründen und wurde nie mit politischer Verfolgung begründet, sondern mit dem Kriegszustand in Syrien.Wobei die Begründung mit einem "Kriegszustand in Syrien" schon seit einiger Zeit nicht mehr entscheidend ist für einen subsidiären Schutz, da man das Land als nicht mehr unmittelbar im Kriegszustand befindlich ansieht. Und bezogen auf den Inhalt von Asylgesetz § 4 (Subsidiärer Schutz, zum Inhalt siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/asylv...2/__4.html), wurde dieses Jahr nur einer dreistelligen Zahl an Personen aus Syrien Schutz unter genau diesem Paragraphen eingeräumt (!). Darüber kann man nun sicherlich streiten, ob dies korrekt ausgelegt ist und ob dort Krieg herrscht, aber Fakt ist auch, dass ca. zwei Drittel der ca. 1 Mio. Syrer bei uns nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis haben (betrifft ca. 700.000). D. h. die dürfen nicht einfach so bleiben, sondern sie müssen diesen Titel alle drei Jahre erneuern lassen - wobei er nach Prüfung auch verwehrt werden kann.
Dass das in der Realität natürlich alles andere als einfach ist - Stichworte: Familie und Beschäftigungsverhältnis - und die zuständigen Ämter in allen Fugen ächzen und völlig überlastet sind, ist wieder ein anderes Thema.
Schneemann