10.12.2024, 22:24
(10.12.2024, 21:53)Quintus Fabius schrieb:Zitat:(2) Im Sinne des Absatzes 1 bedeutet ‚Angriffshandlung‘ die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen anderen Staat. Unabhängig von dem Vorliegen einer Kriegserklärung gilt in Übereinstimmung mit der Resolution 3314 (XXIX) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 14. Dezember 1974 jede der folgenden Handlungen als Angriffshandlung:
Also danach sind im Nahen Osten so ziemlich alle, insbesondere der Iran, eines ‚Verbrechens der Aggression‘ schuldig. Man sollte schon Rechtsnormen nehmen die auch auf den Konflikt anwendbar sind. Das was du zitierst hast ist es meiner Meinung nach nicht bzw. hätte weitreichende Konsequenzen.
Nehmen wir z.B. den Libanon. Der beschiesst Israel regelmässig mit Raketen etc., eine eindeutige Angriffshandlung. Das obig zitierte Recht sieht aber nicht vor, dass es nicht der Staat Libanon ist sondern eine Terrorgruppe die zu allem Überfluss auch noch aus dem Ausland unterstützt wird. Diese Recht passt einfach nicht auf die Situation bzw. wenn man es anwendet muss man sich auch gleich fragen ob man dem Libanon nicht die Staatlichkeit absprechen muss. Er ist schliesslich nicht Herr über sein Territorium. Dazu kann man auch zu dem Schluss kommen, dass der Iran einen Angriffskrieg durch Proxies gegen den Libanon führt, etc. Was von der UN auch irgendwie ignoriert wird...
Das passt einfach nicht.
Israel wird dauernd mit solchen Vorwürfen konfrontiert aber z.B. den Schlächter Assad hat noch niemand vor den internationalen Strafgerichtshof gestellt. Ja, der Westen und Israel misst teils mit zweierlei Mass, aber der Rest im Nahen Osten ist noch deutlich schlimmer. Bei uns können Dinge auch aufgedeckt werden, du kannst dagegen Politik machen und du kannst sogar Leute verklagen. In Syrien, Iran, etc wirst du für so eine Idee zu Tode gefoltert.