17.12.2024, 13:24
Wer die Annexion der Golan-Höhen durch Israel als zulässig bezeichnet, muss erst recht die Annexion von Krim und Donbass durch Russland als zulässig bezeichnen.
Für mich ist beides nicht zulässig. Seit dem Ausbau des Völkerrechts nach dem WK II. kann eine Annexion nicht einmal in Folge eines Verteidigungskrieges geschehen. Die "Oder-Neisse-Grenze" ist nach westdeutschem Verständnis erst durch die Anerkennung der BRD (als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches) vom 14. Nov. 1990 (Deutsch-polnischer Grenzvertrag) völkerrechtlich verbindlich geworden. Es bedarf also einer Vereinbarung zur Grenzziehung zwischen den beteiligten Staaten.
Und insofern gebe ich diesmal sogar dem Sultan recht, wenn er zu den Absichten der israelischen Regierung (Verdoppelung der Bevölkerung durch jüdische Zuwanderer) sagt: "Diese Entscheidung bedeutet eine neue Phase bei Israels Ziel, seine Grenzen durch Besetzung zu erweitern"
Für mich ist beides nicht zulässig. Seit dem Ausbau des Völkerrechts nach dem WK II. kann eine Annexion nicht einmal in Folge eines Verteidigungskrieges geschehen. Die "Oder-Neisse-Grenze" ist nach westdeutschem Verständnis erst durch die Anerkennung der BRD (als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches) vom 14. Nov. 1990 (Deutsch-polnischer Grenzvertrag) völkerrechtlich verbindlich geworden. Es bedarf also einer Vereinbarung zur Grenzziehung zwischen den beteiligten Staaten.
Und insofern gebe ich diesmal sogar dem Sultan recht, wenn er zu den Absichten der israelischen Regierung (Verdoppelung der Bevölkerung durch jüdische Zuwanderer) sagt: "Diese Entscheidung bedeutet eine neue Phase bei Israels Ziel, seine Grenzen durch Besetzung zu erweitern"