26.01.2025, 11:55
(26.01.2025, 11:34)Grolanner schrieb: Genau, ausländische Drogenkartelle sind ja was ganz anderes als AMERIKANISCHE!
Das ist dann Unternehmertum...
Sorry, aber dem kann ich nicht folgen. Wer harte Drogen im großen Stil vertickt (und kein Apotheker ist, der einem echten Rezept folgt), für den reichen m.M.n. 11 Jahre nicht. Und wozu sind Exempel dar, wenn sie nicht umgesetzt werden?
Der hat aber kein Drogenkartell betrieben sondern eine Internetseite auf der sich Menschen abseits staatlicher Kontrolle austauschen konnten. Das könnte man am ehesten mit einem Verschlüsselungsunternehmen vergleichen. Wenn Drogenhändler Verschlüsselungsdienste verwenden wird auch nur der Drogenhändler und nicht das Unternehmen welches diesen Dienst anbietet verurteilt. Insofern muss man schon etwas differenzieren.
Und auch hier hat Trump im Endeffekt nur sein Wahlversprechen gegenüber den Libertären-, Crypto- und Nerdcommunitys eingelöst die sich für Ulbricht eingesetzt hatten und teils Petitionen mit siebenstelliger Teilnehmerzahl für ihn auf den Weg gebracht haben.