01.02.2025, 00:59
(31.01.2025, 22:31)alphall31 schrieb: . Welcher straftatbestand wäre das denn ? Das setzt ja voraus das es Probleme gibt mit deutschen im Ausland oder Soldaten anderer Staaten in Deutschland .
Sollte klar sein: Verbot von Aufnahme beruflicher Tätigkeit für Feind Staaten. Insbesondere für ehemalige geheimnis Träger, Piloten etc.
Es wird dazu garantiert eine DurchfV geben, in der die ehemaligen Tätigkeiten und die Feind Staaten aufgelistet werden.
Für mich reicht das nicht : Reise Verbot für betreffende ex Soldaten in gelistete Staaten für sich selbst UND Verwandte ersten Grades und Eheleute.
Nun.... Wer als ex BW Geheimnisträger freiwillig nach China, Russland, Syrien, etc. reist, muss sie aber sowieso nicht alle auf der Latte haben.