03.03.2025, 10:46
(03.03.2025, 00:43)Milspec_1967 schrieb: Aufräumen im Beamten Apparat und Abschaffen des Baainbw zum. Beispiel... Braucht niemand... Nur Bürokraten Geburts Fabrik! Weiterhin:
Abschaffung oder zumindest drastische Erhöhung der 25 Mio Grenze für Beschaffung.
(1Mrd???) Die Truppe muss entscheiden und direkt Bedarf sofort bestellen
und dann darf jeder Bataillonskommandeur bis zur Wertgrenze von 25 Mio netto Auftragsvolumen frei vergeben? Bestellung dann bei TEMU ?
und ab 26 Mio netto führt der Brigadekommandeur dann ein Ausschreibe- und Vergabeverfahren durch????
Wer macht die Qualitätskontrolle? der Spieß?
Ich stimme dir ja grundsätzlich zu, dass die Wehrverwaltung effektiv arbeiten sollte. Ganz ohne Bürokratie geht es aber nicht. Denn Beschaffungsvorhaben nach der Methode Franz-Josef Strauß ( HS-30, Starfighter) will aber keiner. Oder glaubst du den vollmundigen Versprechen der Rüstungsindustrie einwandfreie Systeme und Aurüstung zu liefern???
Es ist hinlänglich bekannt, dass Vergabejuristen mehr Fehler als Lösungen im Vergabeverfahren suchen. So gesehen ist das auch ihr Job und Auftrag.
Die Schalthebel der vergaberechtlichen Anforderungen zu ändern kann nur durch politischen Entscheidungsträgern bewilligt werden. Jene Akteure hatten aber bislang keine konstruktive Beschaffungsvorhaben sondern nur oppositionelles Katz-und Maus-Spiel im Sinn.
Soviel zum Thema vergaberechtliche der Ansprüche. Von der Definition der technischen Anforderungen und der Qualitätskontrolle der gelieferten Rüstungsgütern ganz zu schweigen.