(See) Bordgestützte Marinedrohne // Sea Falcon // UMS Skeldar V200 // K130 und die Drohne
#87
(23.03.2025, 16:12)DeltaR95 schrieb: Aus Interesse die Frage: Ist dir bekannt, welche Anforderungen die Marine abseits dem bekannten Betriebsstoffthema an die Drohne für K130 genau stellt?

Nein, nur Ausschnittsweise.

Zitat:Soweit mir bekannt, hat man vom Camcopter 2014 nicht aus Gründen von Fähigkeitsdefiziten Abstand genommen, sondern aus Gründen von Zulassungbedenken

Es war eine Mischung aus Gründen, siehe dazu auch Antwort 31 aus der gleichen Anfrage:
Zitat:Die Bundeswehr hatte sich entschlossen, im Vorhaben „System zur Abbildenden Aufklärung in der Tiefe des Einsatzgebietes Vertical TakeOff and Landing (VTOL)“ wegen der Notwendigkeit zur Reduzierung erkannter technischer und wirtschaftlicher Risiken (siehe dazu auch die Antwort zu Frage 34) bei der Projektierung des Camcopters S-100 neu anzusetzen. Weitere Gründe waren die Notwendigkeit zur trennscharfen Überarbeitung der funktionalen Forderungen nach dem Verzicht des Heeres auf die Nutzung des Systems und ein für die Bedarfsdeckung geändertes Marktumfeld.

Zu letzterem gab es auch noch eine konkrete Nachfrage mit folgender Antwort:
Zitat:Dieses Marktumfeld wurde im Jahr 2012 durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, BAAINBw, mittels eines Vergleichs der Leistungsforderungen des Bedarfsträgers Marine mit den Leistungsmerkmalen der marktverfügbaren Systeme betrachtet. Diese Betrachtung ergab, dass im Gegensatz zur Marktsichtung im Jahr 2007 nunmehr eine Vergabe im Wettbewerb möglich ist, um den Bedarf decken zu können.
(...)
Das Erreichen der Zulassungsfähigkeit des Camcopter S-100 durch herstellerseitige umfangreiche Änderungen an Softwareanteilen wurde seitens des BAAINBw als hohes technisches Risiko bewertet, das zudem zu einem Kostenaufwuchs um annähernd das Doppelte und einem Zeitverzug von circa 18 Monaten im Projekt geführt hätte, der nicht akzeptabel war. Hinzu kam, dass durch den Camcopter S-100 nicht alle Muss-Forderungen des Bedarfsträgers, wie zum Beispiel eine vollautomatische Start- und Landefähigkeit an Deck, erfüllt wurden.
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RE: K 130 und die Drohne - von Mike112 - 30.01.2020, 17:44
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