21.04.2025, 00:22
(20.04.2025, 17:26)roomsim schrieb: Es geht darum, dass du 2 verschiedene AAW Schiffe parallel beschaffen willst, was Skalentechnisch keinen Sinn ergibt.Ich möchte dieser Aussage in ihrer Absolutheit widersprechen. Es kann sehr wohl Sinn ergeben, für AAW sowohl eine Fregatte, als auch einen Zerstörer vorzuhalten. Die sollten aber weitestgehend über die gleiche Technik verfügen. Also bspw. MEKO A300 und A400.
Fregatte dann mit 32 Zellen und rotierendem LR-Radar, Zerstörer mit dem gleichen Radar als fixed-panel und min. 64 VLS-Zellen. Aber gleiches FüWES inkl. Waffenintegration, gleiche Schiffssysteme etc.
Das sollten dann aber definitiv Mehrzweckeinheiten sein, also ähnliches auch für ASW abbilden:
Beide haben SeaSpider mit erforderlichem Sonar fest verbaut, die Fregatte kann noch ACTAS modular aufnehmen sowie Heli und 2 Drohnen, der Zerstörer hat in voller ASW-Auslegung TAS+ACTAS+ASO und die doppelte Hangarkapazität.
Der Zerstörer hat die gleichen, aber mehr Maschinen für mehr Geschwindigkeit und Stromversorgung usw.
Zwei Mehrzweckschiffe unterschiedlicher Ausprägung, mehr braucht es dann mMn auch nicht. Aber das funktioniert natürlich nicht mit unserer aktuellen Ausgangslage, es sei denn, wir würden F126 canceln bzw. nochmal überarbeiten. Und das reißt uns dann ein Loch in die Einsatzfähigkeit, pünktlich zum prognostizierten Krieg mit Putin.
(20.04.2025, 20:54)roomsim schrieb: Gegen eine so verstärke F126 für ASW hätte ich keine Einwände als Flottenaufwuchs, auch wenn ich alle F126 für ASW einplanen würde und die F125 für Stabilisierungsoperationen, sofern möglich behalten würde.Die Frage wird sein, wie lange die F125 noch für die real anfallenden Einsätze geeignet sein wird. Wenn keine Aufrüstung der Flugabwehr möglich sein sollte, werden bald weite Gebiete für diesen Fregatten nicht mehr sicher sein und sie nur noch Personal binden. Dann muss F126 eigentlich diese Aufgaben übernehmen und dafür ist sie ja auch gut geeignet. Wir brauchen dann allerdings einen kriegstauglichen Ersatz für die F125.