25.04.2025, 20:12
(25.04.2025, 15:45)ObiBiber schrieb: Oder sind die Rahmenverträge so weit offen dass man da auch die Stückzahl beliebig erhöhen kann!?Bei den Rahmenverträgen sind das die jeweilig vertraglich vereinbarten Maximalstückzahlen. Es gibt in den Verträgen Details dazu, wieviel bspw. pro Jahr maximal abgerufen werden kann, wodurch man bei Bedarf auch schon mal kurzfristig deutlich mehr kriegen kann als vertraglich eingeplant (also etwa "in den nächsten 6 Monaten bitte Maximalzahl von 1000 LKW liefern, nicht die üblichen 200"). Wobei da natürlich die Firmen schon beim Vertragsabschluss ihre Kapazitäten und geplanten Auslastungen festlegen. Solche höheren Abrufe werden ab und zu gemacht, wenn das Geld auch da ist. Die Verträge enden dann aber auch natürlich entsprechend früher.
Erhöhen läßt sich die Maximalzahl grundsätzlich erstmal nicht ohne dass es eine komplette Vorlage an den Verteidigungsausschuss zur Vertragsänderung gibt. Der genehmigt ja dabei auch ausdrücklich Preis X für Stückzahl Y. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen werden solche Vertragsänderunen auch im Regelfall nur für Übergangszeiten zum Abschluss einer Neuausschreibung beantragt, vor allem wenn es sich um laufenden Bedarf (wie z.B. Munition) handelt.