25.05.2025, 17:37
(25.05.2025, 15:37)DeltaR95 schrieb: MKS 180 wurde regulär ausgeschrieben, d.h. es muss objektive Gründe gegeben haben, das Angebot von tkMS auszuschließen - ein einfaches "Wollen wir halt nicht!" hätte tkMS einfach rechtlich anfechten können und hätte da auch mit Fug und Recht eben dieses erhalten vor Gericht. Dieses "Bestrafung für F125" wäre ein vergaberechtswidriges Verhalten des Auftraggebers gewesen und zudem ein rein subjektives Bewertungskriterium.Ist das so?
Soweit ich weiß gibts gesetzlich keinerlei „Anspruch“ der Werften, dass dieses oder jenes Angebot angenommen oder ausgeschlagen wird. Wenn du einen bereits geschlossenen Vertrag kündigen willst wär das relevant aber da hier noch gar kein Vertrag stand, muss auch die Vergabeentscheidung nicht begründet werden. Nur das Vergabeverfahren selber muss allgemein zugänglich sein, siehe die Typ 707 Thematik.
Oder anders gesagt, du musst jedes Angebot erstmal ins Auswahlverfahren aufnehmen. Sobald alle Angebote eingeholt sind kannst du aber trotzdem nach Belieben rausschmeißen wen du willst, da kann dich niemand von abhalten.
Auf die F126 gemünzt hätte das bedeutet, dass man zwar offiziell Angebote von TKMS und co einholt, inoffiziell aber von Anfang an deutsche Angebote hätte ausschließen können.