28.05.2025, 21:14
Da der VdRBw für die Bundeswehr die freiwillige Reservistenarbeit organisiert und dafür BMVg-Mittel erhält, sehe ich nicht, warum man ihn unbedingt wie einen bloßen privatrechtlichen Verein behandeln sollte. Die Schnittstellen sind so groß, dass man wenigstens einen Kompromiss einführen könnte, z.B. eine Widerspruchslösung.