30.05.2025, 12:31
(30.05.2025, 12:11)Jack Ryan schrieb: https://www.bundestag.de/resource/blob/1...02-pdf.pdf
Wenn man die aktuelle Tagesordnung des Haushaltsausschusses anschaut, sind dort nur 3 "25-Mio Vorlagen" zu finden. Das ist angesichts der Grundgesetzänderung und der langen Zeit wo es keine "Vorlagen" gab (Regierungswechsel) enttäuschend...
Wie seht ihr das?
Die Grundgesetzänderung kann ihre Wirkung - entgegen dem Sondervermögen - erst dann entfalten, wenn das neue Haushaltsgesetz und der neue Eckwertebeschluss stehen, sprich irgendwann im IV. Quartal 2025. Allein durch die Grundgesetzänderung hat die Bundeswehr genau "0" Euro mehr als vorher zur Verfügung, bis mit den beiden genannten Dokumenten durch Beschluss des Bundestages festgelegt wird, wieviel Geld die Bundeswehr nun wirklich erhält. "Welcome back" in der Jährlichkeit des Haushaltes und dem damit verbundenen Zeitverlust ...
Bis dahin kann ich mir diese geringe Anzahl von drei 25 Mio. EUR Vorlagen nur so erklären, dass es dank der vorläufigen Haushaltsführung und der vollständigen Bindung des Sondervermögen einfach keine gesicherte Finanzierung gibt. Allein auf Grundlage der Grundgesetzänderung kann und darf die Bundeswehr rechtlich gesehen auch gar keine Verträge schließen.