11.10.2004, 09:13
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bundeswehr.de/forces/grundlagen/wehrpflicht/041005_t3.php">http://www.bundeswehr.de/forces/grundla ... 005_t3.php</a><!-- m -->
Zitat:"T3" - und nun?hehe...also reicht jetzt schon eine chronische, nicht nachweisbare Migräne und dann wars das ? Warum machen die das jetzt erst ?! :wall:
Berlin, 05.10.2004 - Mit Änderung des Paragraphen 8 (a) des Wehrpflichtgesetzes zum 1. Oktober gibt es den bisherigen Tauglichkeitsgrad "T3" ("verwendungsfähig mit Einschränkungen in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten") nicht mehr.
Die bisherigen gesundheitlichen Kriterien für "T3" führen nun zum Tauglichkeitsgrad "nicht verwendungsfähig".
Wer bis zum 30. September mit "T3" gemustert und noch nicht einberufen wurde, muss nicht mit einer Einberufung rechnen. Schon erteilte Einberufungsbescheide werden widerrufen.
Wer "T3" gemustert und einberufen wurde, wird aktenkundig darüber belehrt, dass es ihm frei steht, ob er entlassen werden oder die restliche Dienstzeit absolvieren will. Dieses gilt auch für freiwillig länger Wehrdienstleistende (FWDL) und Reservisten. (bö)