Wehrpflicht oder Berufsarmee?
19. Januar 2005

Zitat:Einberufungspraxis rechtmäßig

Richter: Kein Verstoß gegen das Grundgesetz


Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch die Klage eines 22-jährigen Wehrpflichtigen gegen die Einberufungspraxis der Bundeswehr zurückgewiesen

(N24.de, dpa)
Quelle:
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