04.02.2005, 15:38
Zitat:Wie wäre es dann, wenn man z.B. unbedingt sein "Pflichtjahr" bei der BW absolvieren möchte, man dort aber wegen körperlicher Mängel nicht zugelassen wird? Wird man dann automatisch für was anderes verpflichtet? Das fände ich dann auch wieder ungerecht ... Um Gerechtigkeit zu garantieren, müsste die BW dann ja fast jeden - und sei er noch so unzureichend - nehmen.Die BW musste noch nie etwas, selbst zu Zeiten "echter" Wehrpflicht.
Es gab schon immer Ausschlußkriterien, auch zu Zeiten eines T7. Und wenn ich mich nicht irre, hat das auch damals dazu geführt, dass auch der Ersatzdienst nicht erfüllt werden musste. Ich sehe also keine echte Gefahr, warum dies in Zukunft problematischer werden sollte. Vermutlich würden die Kriterien für die Aufnahme bei der BW bei dem Modell schon höher liegen, aber auch nicht auf dem Niveau von Special Forces. Derzeit wird ja nur so stark ausgesiebt, weil Wehrpflichtige eben nicht uneingeschränkt für Kriseneinsätze herangezogen werden können, genau dieses Problem würde sich dann aber erübrigen und entsprechend werden auch die Kriterien wieder realistischer.
Unter solchen Gesichtspunkten wäre es IMO ein mehr als gewagtes Spiel, wenn jemand, der eigentlich nur ausgemustert werden will, sich zur BW meldet und darauf spekuliert, nicht genommen zu werden.