18.01.2007, 23:20
Ich habe das auch nicht so ganz verstanden, der Generalstaatsanwalt gibt zu, eine außereheliche Affäre zu haben, dann gibt es einen Musterprozess in dem festgestellt wird, dass Ehebruch strafbar ist.
Gleichzeitig steht in dem Artikel, dass seit 1971 niemand mehr verurteilt wurde.
Ist jetzt der Generalstaatsanwalt der Verurteilte???
Gleichzeitig steht in dem Artikel, dass seit 1971 niemand mehr verurteilt wurde.
Ist jetzt der Generalstaatsanwalt der Verurteilte???