Heikles Thema! Partisanen erschießen!?
#2
Die Genfer Konvention schützt die Soldaten, aber auch die Zivilisten/ nicht Uniformierten, die mit in der HKL sind. Also kann nicht aus einem Schützengraben ein Teil belangt werden weil er keine Uniform trug, der andere Teil nicht.
Partisanan selbst sind nicht durch die Genfer Konvention geschützt, sie werden also als Verbrecher behandelt. Je nachdem ob ein Land den besonderen Strafbestand "Partisane" hat wird er eben als ein solcher oder als Mörder belangt. Wenn das Land dann auch beim Kriegsrecht keine Todesstrafe verhängt sollte den Partisanen in dieser Hinsicht eigentlich nichts passieren können...
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema

Gehe zu: