11.02.2007, 13:33
Ist es generell möglich einen Untauglichkeits bescheid anzufechten,. wenn der untauglichkeitsgrund in dem ausmaß wie vom heer festgestellt nicht mehr existiert?
kann ich um eine neue untersuchung ansuchen?
mfg, und danke für die hilfe...
kann ich um eine neue untersuchung ansuchen?
mfg, und danke für die hilfe...