(Allgemein) Reserve
kato:

Die Bundeswehr hat also all diese Daten ?
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Da der VdRBw für die Bundeswehr die freiwillige Reservistenarbeit organisiert und dafür BMVg-Mittel erhält, sehe ich nicht, warum man ihn unbedingt wie einen bloßen privatrechtlichen Verein behandeln sollte. Die Schnittstellen sind so groß, dass man wenigstens einen Kompromiss einführen könnte, z.B. eine Widerspruchslösung.
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(28.05.2025, 21:14)muck schrieb: Da der VdRBw für die Bundeswehr die freiwillige Reservistenarbeit organisiert und dafür BMVg-Mittel erhält, sehe ich nicht, warum man ihn unbedingt wie einen bloßen privatrechtlichen Verein behandeln sollte.
Dann kann man ihn auch als KdÖR aufstellen statt als eV, dann kann man dem auch entsprehcende Aufgaben übertragen und Sonderrechte gewähren.
Dann wäre gerade das mit den staatlichen Zuwendungen und der Aufgabenzuständigkeit auch mal auf einer sicheren, verläßlichen Basis statt auf irgendwelchen Mauscheleien hinter verschlossener Tür mit FJS vor 65 Jahren sowie einem Beschluss lediglich des Verteidigungsausschusses (!) ein paar Jahre später.
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kato:

Der Beitragsservice ist auch keine Behörde. Und die kriegen jedwede Daten welche sie wollen und dies selbst dann, wenn man eine Auskunfts- und Übermittlungssperre hat. Die früheren GEZ Kontrolleure erhielten diese Daten sogar obwohl sie offiziell Selbstständig waren, und lediglich als Subunternehmer für die GEZ arbeiteten.

Und was ist mit meiner konkreten Frage an dich: hat die Bundeswehr selbst diese Daten? Ja oder Nein?
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(Gestern, 07:31)Quintus Fabius schrieb: Der Beitragsservice ist auch keine Behörde. Und die kriegen jedwede Daten welche sie wollen und dies selbst dann, wenn man eine Auskunfts- und Übermittlungssperre hat. Die früheren GEZ Kontrolleure erhielten diese Daten sogar obwohl sie offiziell Selbstständig waren, und lediglich als Subunternehmer für die GEZ arbeiteten.

Die "GEZ" kann den Bedarf und Zweck der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht nur sachlich begründen, sondern wird sich dabei auf das Bundesmeldegesetz und den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag berufen. In dieser Kette gehen also alle nur ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach. An dem Thema haben sich schon viele Bürger und Anwälte die Hörner abgenutzt.

Zitat:Und was ist mit meiner konkreten Frage an dich: hat die Bundeswehr selbst diese Daten? Ja oder Nein?

Nach § 58 des Soldatengesetzes sind Einwohnermeldeämter verpflichtet, der Bw regelmäßig die Daten von volljährigen Bundesbürgern zu übermitteln. Die Bw darf auch ohne ausdrückliche Zustimmung an diese Personen Informationsmaterial verschicken. Ein Jahr lang. Dann müssen diese Daten wieder vernichtet werden. Die Bundeswehr darf natürlich auch die Daten von Reservisten und aktivem Personal speichern und verarbeiten. Eine Adress-Recherche nach ehemaligen Angehörigen vorzunehmen hat jedoch keine rechtliche Grundlage. Hierzu müsste man also Branchentreffen, Social Media, Vereine, Gewinnspiele, etc. nutzen, wie alle anderen auch, nehme ich an.
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Das geht ein bißchen an meiner Frage vorbei. Denn es geht ja nicht um die Daten derjenigen welche jeweils in einem Jahrgang volljährig werden - wobei man dem auch nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprechen kann:

https://www.gesetze-im-internet.de/sg/__58c.html

sondern um die Frage wer früher einmal Soldat war, und in was er ausgebildet wurde usw.

Es geht also nicht darum, ob die Bundeswehr hier und heute Daten von ausscheidenden Soldaten als Reservisten speichen darf - oder ob sie solche Daten an sich speichern darf - sondern ob sie konkret die Daten früherer Soldaten noch hat.

Etwas dürfen und etwas real haben sind zwei verschiedene Dinge.
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Der Staat hat keine Schwierigkeiten damit eine Adresse zu ermitteln, da sie in irgendeiner Hosentasche immer zu finden, also immer irgendwo gespeichert ist. Da mach Dir mal keine Sorgen. Er hat Argumentationsschwierigkeiten diese Adressen für beliebige Maßnahmen zu verwenden. Sie müssen begründet sein.
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?? Das ist doch überhaupt nicht meine Frage.

Natürlich kann der Staat alles tun was immer er will, was ihm aber nichts nützt, wenn die Namen und Adressen nicht mit einer früheren Tätigkeit als Soldat und den Fähigkeiten der Person verknüpft sind. Es nützt ja nichts zu wissen, dass hier und heute ein Johann Müller in München wohnt, der 40 Jahre alt ist, wenn man nicht weiß, ob er bei der Bundeswehr wahr und was für eine Tätigkeit er dort hatte.

Es geht doch nicht darum, dass dieser Spitzelstaat nicht herausfinden könnte, wo wer wohnt, sondern darum, ob die Bundeswehr noch die Daten ihrer früheren Soldaten hat, oder nicht.
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Darüber wird wahrscheinlich nur dann jemand eine Auskunft geben können, soweit der Besitz, die Verarbeitung und regelmäßige Datenpflege für den angedienten Zweck auch auf einem hinreichenden gesetzlichen Fundament steht. Das werden wir zwei nicht weiter herausarbeiten. Unabhängig davon was dort ist oder nicht. Nenne mir eine Organisation wo hier Anspruch und Wirklichkeit zusammenpassen. Wenn Johann Müller ausdrücklich eingewilligt hat, dass man ihn auch über sein Arbeitsverhältnis hinaus anschreibt/anruft, dann ist das sowieso OK und dann könnte man das auch so sagen. "Hier, wir haben 23.535 ehemalige Kameraden für diesen Zweck gespeichert. Könnten gern mehr sein". Es bleibt vollkommen unberührt, dass man die Anschrift von Johann Müller auch viele Jahre nach seinem Ausscheiden noch pflegt, wenn dieser beispielsweise auf Listen vom Verteidigungsministerium geführt wird, die eine spätere Kontaktaufnahme oder Nachsorge nahelegen. Weil hierfür gibt es wieder spezifische Grundlagen. Auch diese sind aber wieder nicht für klassische Werbung einsetzbar.

Aber warum stellt man sich so an? Man macht eine Website auf mit Sport und Wehrsportartikeln, mit Extra-Einkaufsrabatten und Gutscheinen für ehemalige Angehörige der Bundeswehr. Man wirbt damit in einschlägigen Plattformen/Vereinen von Ehemaligen und Freunden und dann hat man die Zielgruppe mit aktuellen Daten und die willigen Dir ausdrücklich ein, dass Du sie für Zweck X und Y anschreiben, anrufen, usw kannst. So wie das alle machen. Die Diskussion braucht es doch insofern darüber gar nicht, wenn man es ohnehin professionell angehen will mit der Anwerbung von Personal. Da sind wir im Bereich der Werbung/Personalgewinnung.
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Die aktuell relevante Frage, die Quintus stellt, ist doch: Gibt es eine (oder mehrere) Listen(n) in der Art "Max Mustermann, geboren 01.01.1989 in Musterdorf, war von 2010 bis 2012 bei der Bundeswehr tätig.", idealerweise noch mit einer Info über Verwendung und letzten Dienstgrad.
Alles andere lässt sich regeln, wenn der Wille da ist, zur Not per Gesetzesänderung.

Allerdings muss man sich auch fragen, ob sich allzu viele durch direkte Anschreiben für Reservistendienste heranziehen lassen würden, die sich nicht auch auf einen allgemeinen öffentlichen Aufruf hin melden würden. Man muss auch gar nicht tricksen mit irgendwelchen Shops, sondern kann einfach eine Werbeaktion starten, mit einer Online-Registrierungsplattform, in der man viel mehr eintragen kann, als die BW überhaupt hätte speichern können. Dann erfährt die BW auch, wenn jemand z.B. Körperlich nicht mehr fit ist, aber in der IT fähig o.ä.

Die Herausforderung ist es dann, diesen Bewerbern auch passende Stellen anzubieten. Und spätestens daran dürfte die derzeitige BW katastrophal scheitern.
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Es geht aber nicht nur um die reine Existenz, sondern ganz maßgeblich um die Zweckbestimmung. Natürlich müssen solche Datensätze gespeichert werden. Schon für die üblichen sozialen Ansprüche, die aus dem Arbeitsverhältnis resultieren. Zum Zweck der Kontaktaufnahme, "Hey, wie gehts? Mal wieder Bock?" können zu diesem Zweck gespeicherte Daten eigentlich nicht dienen, es sei denn man stimmt dem zu.
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Zitat:Die aktuell relevante Frage, die Quintus stellt, ist doch: Gibt es eine (oder mehrere) Listen(n) in der Art "Max Mustermann, geboren 01.01.1989 in Musterdorf, war von 2010 bis 2012 bei der Bundeswehr tätig.", idealerweise noch mit einer Info über Verwendung und letzten Dienstgrad.

Die gibt auf jeden Fall . Der Bundewehr fehlen aber aktuelle wohnanschriften dazu, was für die Bw aber auch kein Problem wäre. Die Bw ist aber nicht dafür da dem reservistenverband neue Mitglieder zu bescheren . Das Geld welches die Bw für den reservistenverband aufbringt jährlich sollte man in die Ausrüstung der heinatschutzverbände stecken.
Auch solche hetzerischen Zeilen wie Bundeswehr kann Millionen Reservisten nicht ansprechen sind sind lächerlich . Mehr als 90% erfüllen einfach nicht die Bedürfnisse der Bw und wenn die Herren Reservisten aus höheren Kommandos jetzt nicht mehr bevorzugt werden sondern wie alle in einem Personalpool sind verkraftet das die Bw . Genau diese Leute haben mit ihrer bevorzugten Behandlung und beförderungen dem reservistenwesen keinen Gefallen getan. Aus den Ersatztruppenteilen hört man komischer Weise keinen jammern. Obwohl diese auch Personalmangel haben meldet sich keiner von den Herren dort , dort sind die Stellen welche die Bw braucht , ebenso in den Heimatschutzeinheiten. Aber da muss man halt auch was leisten und wird gefordert.
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Die Bundeswehr verfügt seit 2020 über die Daten der grundbeorderten Reservisten, d.h. aller ehemaligen Soldaten für sechs Jahre nach Dienstzeitende. Und sonst nichts. Es gibt keine Wehrüberwachung im eigentlichen Sinne mehr, keine zentrale Erfassung aller Ehemaligen, seit die Wehrpflicht ausgesetzt ist. Union und FDP hatten deshalb heuer im Bundestagswahlprogramm auch die Forderung, eine solche wiederaufzubauen. Das Fehlen einer Datenbank machte sich im Zuge der Ukrainehilfen bemerkbar, als es darum ging, Leute zusammenzutrommeln, die eine Flugabwehr-ATN hatten. Da wurden Ausbilder über den Reservistenverband und durch private Kontakte zusammengetrommelt, also per Mundpropaganda, weil eine zentrale Datenbank eben nicht mehr existiert.
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Es gibt keine Rechtsgrundlage für eine zentrale Datenbank zur Wehrüberwachung der Ehemaligen, wie sie dann konsequenterweise auch im Wahlkampf gefordert wurde. Ich weiß nicht, worauf @kato sich bezog.
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Selbst der reservistenverband hat die Daten von einer Million ehemaliger Soldaten die noch wehrfähig wären.
Es gibt die Personalaktenverordnung für Wehrpflichtige nachdem selbst von gemusterten ungedienten bis zur Vollendung des 45 Lebensjahres aufzubewahren sind und danach dem Bundesarchiv anzubieten sind.
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