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@alphaLL31:
Man liest klar heraus, dass du die Reserve aus der Perspektive der aktiven Truppe heraus betrachtest und sie anhand ihres Nutzens für eben diese Truppe bewertest. Dafür sollten aber die Heimatschutzkräfte nicht gedacht sein, sondern eben für einen theoretisch erforderlichen Heimatschutz im Spanungs- oder V-Fall, was nahezu nichts mehr mit den Aufgaben der aktiven Truppe zu tun hat. (Ich weiß, du siehst das anders.) So eine Territorialreserve ohne Mehrwert für die aktive Truppe kann man natürlich für unnötig erachten, aber man darf es nicht mit den anderen Formen der Reserve vergleichen, denn ein Reservist im Heimatschutz wäre ohne diese Regimenter halt einfach kein Reservist, sondern Zivilist.
Und das Grundprinzip der Ergänzungstruppenteile als Verstärkungsreserve ist auch mMn kein sinnvolles Konzept für die BW. Den Ansatz, einzelne Reservistenverbände ohne eigenes Gerät vorzuhalten, um daraus eventuell irgendwann mal eine aktive Einheit zu formen, halte ich für schlicht unrealistisch, bzw. lassen sich bei Bedarf neue Verbände sehr viel besser aus aktiven Truppenteilen heraus aufstellen als aus solchen Reserveverbänden. Insofern dienen diese eben eher der Verwaltung und Inübunghaltung der Reservisten, die man als Personalreserve benötigt. Zu diesem Zwecke erachte ich jedoch eine tiefer integrierte Reservestruktur in Form von Feldersatzeinheiten innerhalb der Verbände für die deutlich effizientere Struktur.
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Passt wohl am besten hier: 'Europäische Sicherheit & Technik' plädiert dafür, der Bundeswehr mehr Verantwortung für den Schutz der Infrastruktur bereits in Friedenszeiten zu geben. Das Trennungsgebot zwischen innerer und äußerer Sicherheit gehöre auf den Prüfstand. ( Quelle)
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So lustig sich das vielleicht anhört das krisentreffen , sowas kommt öfters vor als es nach außen dringt.
Kommt allerdings auch auf den Minister im Amt an der jeweilige Ablauf.
Zu überdenken währe das ganze schon, allerdings mit bedacht. Unklarheiten hinterher oder Kompetenzgerangel würden sich dann im eigenen Land abspielen wahrscheinlich und wären nicht bloß eine Pressemeldung wie damals die Piraten Entführung . Das hätte glaub ich fatale Folgen für Glaubwürdigkeit und Sicherheitsgefühl der Bevölkerung.
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Meiner Meinung nach wäre es im Sinne der sogenannten geistigen Wehrbereitschaft gut, der Bundeswehr Aufgaben für die innere Sicherheit auch in Friedenszeiten zu übertragen – wenigstens die gesetzliche Basis dafür sollte geschaffen werden. Wir leben im achtzigsten Jahr nach dem Kriegsende, die deutsche Demokratie hat sich als widerstandsfähig genug erwiesen, dass sie ihrer Armee nicht mit Misstrauen begegnen muss. Was in anderen Staaten gang und gäbe ist – inklusive Staaten wie z.B. Dänemark und Norwegen, die uns als demokratischer und freiheitlicher gelten als Deutschland selbst – kann durchaus auch hier praktiziert werden.
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Was sollten den das für Aufgaben sein ? In den letzten Jahren wurde die Bundeswehr oft genug missbraucht in Form der Amtshilfe .
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(16.10.2024, 03:40)alphall31 schrieb: Was sollten den das für Aufgaben sein ? Die, die der Artikel eben anreißt: Schutz kritischer Infrastruktur, als originäre Zuständigkeit und nicht im Rahmen der Amtshilfe. Das kann der Schutz von Botschaften sein wie in Österreich, von terrorgefährdeten öffentlichen Plätzen wie in Frankreich und Belgien, von Häfen und Offshore-Infrastruktur wie in Dänemark. Und so weiter.
Der Artikel argumentiert sinngemäß, dass die strikte Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit dem Föderalismus geschuldet sei, aber die alle Jahre wiederkehrende Debatte um einen möglichen Bundeswehreinsatz im Inneren zeigt in meinen Augen, dass es nur um Misstrauen geht.
Früher kam dieses Misstrauen meistens von Linksaußen, da wurde dann das Ende der Demokratie an die Wand gemalt, wenn jemand vorschlug, deutsche Soldaten sollten am Brandenburger Tor dürfen, was französische Soldaten am Eiffelturm dürfen. Heute würden die Rechtsaußen wohl mit einstimmen, aber was soll's.
Im Endeffekt ähnelt der Gedankengang dem von @Broensen hinsichtlich eines "Bundesgrenzschutz 2.0".
(16.10.2024, 03:40)alphall31 schrieb: In den letzten Jahren wurde die Bundeswehr oft genug missbraucht in Form der Amtshilfe . Persönlich halte ich das Wort "Missbrauch" für unangebracht und den Einwand obendrein hier für deplatziert.
Letzteres, weil ich nur vorschlug, die rechtlichen Voraussetzungen für einen Bundeswehreinsatz im Inneren zu schaffen. Das heißt noch nicht, dass auch nur auf einen Soldaten tatsächlich zusätzliche Aufgaben zukommen.
Ersteres, weil, wenn es "Missbrauch" ist, dann alle Armeen "missbraucht" werden, und sogar noch in weit größerem Maße. Der Objektschutz durch Soldaten ist in vielen europäischen Ländern an der Tagesordnung, die Katastrophenhilfe in allen, und auch Hilfsdienste werden in vielen Staaten als völlig normal angesehen. Beispiel: der Lkw-Fahrer-Streik in Großbritannien 2021, wo die Armee die Belieferung von Geschäften mit Lebensmitteln übernahm.
Natürlich ist das keine originäre Aufgabe einer Armee, aber darum geht es nicht.
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Mit der Amtshilfe , Notstandsgesetzen und dem spannungs oder Verteidigungsfall gibt das Grundgesetz vier Möglichkeiten die Bundeswehr auch im inneren einzusetzen , für was brauch man noch mehr?
Für diese vier Möglichkeiten muss die Bw jedes Jahr schon eine erheblich Zahl an Mannstunden und Ressourcen aufbringen . Not und Katastrophenhilfen sind da nicht mal dabei. Alleine zur fußball em wurde 19 mal Amtshilfe geleistet. Immerhin ein privatwirtschaftliches Event welches hunderte Mio alleine den Organisatoren einbringt.
Es gibt genügend Beispiele die das Misstrauen füttern , ob das der tornadoeinsatz beim G8 Gipfel war oder der Einsatz der spähpanzer bei der gleichen Veranstaltung oder der bergepanzer der durch einen wohlhabenden Vorort norddeutschlands rasselt auf Anforderung einer übermütigen Staatsanwältin.
Ist streiken nicht eine der großen Errungenschaften ihrer Demokratie ? Das Militär dann als Streikbrecher einzusetzen passt dann aber nicht dazu .
Österreich zeigt genau auf wie es nicht sein soll . 2016 wurde der Assistenzeinsatz Beschlossen wegen fehlendem Personal während dem Eu Vorsitz. Seitdem , immerhin 8 Jahre , hat man den Einsatz immer wieder verlängert. Nachdem es 2018 einen Toten gab wird der Dienst wenn immer möglich von Militärpolizei gestellt jetzt . Die anfordernde Behörde erspart sich einfach das nötige Personal im eigenen Aufgabenbereich . Für solche Anforderungen um Amtshilfe ist besonders Berlin bekannt.
Zitat: Früher kam dieses Misstrauen meistens von Linksaußen, da wurde dann das Ende der Demokratie an die Wand gemalt, wenn jemand vorschlug, deutsche Soldaten sollten am Brandenburger Tor dürfen, was französische Soldaten am Eiffelturm dürfen. Heute würden die Rechtsaußen wohl mit einstimmen, aber was soll's.
Es gibt in Frankreich keine gesetzliche Regelung für den Einsatz im inneren . Da gibt es nur die Bedrohung der Republik , egal ob von außen oder von innen .
https://www.bundestag.de/resource/blob/4...07-pdf.pdf
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(16.10.2024, 14:17)alphall31 schrieb: Für diese vier Möglichkeiten muss die Bw jedes Jahr schon eine erheblich Zahl an Mannstunden und Ressourcen aufbringen . Not und Katastrophenhilfen sind da nicht mal dabei. Alleine zur fußball em wurde 19 mal Amtshilfe geleistet. Immerhin ein privatwirtschaftliches Event welches hunderte Mio alleine den Organisatoren einbringt. Es ist ermüdend, mit Dir zu diskutieren. Hast Du gelesen, was ich geschrieben habe? Ich sprach nicht davon, auch nur einen deutschen Soldaten tatsächlich einzusetzen, und schon gar nicht für eine Fußballmeisterschaft. Ich sprach von einer Änderung der Gesetzeslage, von der ich mir vor allem eine politische Wirkung erhoffe.
Davon abgesehen ist das Argument der fehlenden Ressourcen ein non sequitur. Ich habe nirgendswo dafür plädiert, die Bundeswehr für ihren jetzigen oder zu erweiternden Aufgabenkreis nicht angemessen auszustatten.
(16.10.2024, 14:17)alphall31 schrieb: Es gibt genügend Beispiele die das Misstrauen füttern , ob das der tornadoeinsatz beim G8 Gipfel war oder der Einsatz der spähpanzer bei der gleichen Veranstaltung oder der bergepanzer der durch einen wohlhabenden Vorort norddeutschlands rasselt auf Anforderung einer übermütigen Staatsanwältin. Wieso "Misstrauen"?
Die Bundeswehr kam hier zum Einsatz, weil der Polizei das entsprechende Gerät fehlte, ich wage Dir einfach mal zu unterstellen, dass Du kein Problem damit hättest, wenn die Polizei Geräte einsetzt, die sie nach der Verfassung und dem Polizeiaufgabengesetz einsetzen darf.
Ganz abgesehen davon dürfte Dir klar sein, dass die Einsatzmittel von der Art der angeforderten Amtshilfe vorgegeben waren, und die Bundeswehr das Gerät nehmen musste, das vorhanden war. Die BAA des Fennek war das einzige ohne großen Personaleinsatz und durchhaltefähig einzusetzende optronische Aufklärungsmittel damals. Was wäre die Alternative gewesen, Fernspäher etwa? Ich wundere mich, in einem Forum über Sicherheitspolitik Argumente zu lesen, die von Attac und Co. stammen könnten, die sich damals ja schrill über den Fennek echauffierten.
Aber warum echauffieren? Heute käme wohl eher ein ordinärer SAR-LUH als ein Tornado zum Einsatz, seiner Ausrüstung wegen – falls überhaupt. Die 2007 der Polizei fehlenden Mittel wurden in den Anti-Terror-Paketen seit 2015 nach und nach beschafft. Wobei noch immer viele Lücken bestehen, nicht nur in der Ausrüstung, sondern auch im Bereich der Ausbildung und der rechtlichen Befugnisse.
Und das ist übrigens des Pudels Kern. Denn es gibt einen Bereich, wo innere und äußere Sicherheit sich überschneiden und formell die Polizei zuständig ist, diese aber nur bedingt zur Übernahme der Aufgabe fähig ist. Die meisten Länder der Welt tragen diesem Problem Rechnung, indem sie entweder den Grenzbereich ihren Streitkräften übertragen, oder aber eine Gendarmerie aufstellen, d.h. eine paramilitärische Polizei.
Eines von beidem sollte Deutschland tun, und es erscheint mir naheliegender, den ersten Weg zu gehen. Vorhaben wie die Beschaffung der Potsdam-Klasse für die Bundeswehr gehen in die richtige Richtung, aber nicht weit genug. Wie will die Polizei denn z.B. Tiefseekabel vor U-Booten schützen? (16.10.2024, 14:17)alphall31 schrieb: Ist streiken nicht eine der großen Errungenschaften ihrer Demokratie ? Das Militär dann als Streikbrecher einzusetzen passt dann aber nicht dazu . Die Lebensmittelversorgung in abgelegenen Regionen sicherzustellen, ist für Dich Streikbrechen? Interessante Einstellung. Ich würde gerne sehen, wie Du irgendeinem Großmütterchen in Hinterpommern erklärst, dass sie die nächste Woche keine Lebensmittel mehr einkaufen kann, weil die Supermärkte in ihrem ganzen Landkreis nicht mehr beliefert werden.
Natürlich ist das streng genommen keine Aufgabe für eine Armee; in Deutschland würde man hier auf die BOS zurückgreifen, THW für den Transport, Rotes Kreuz und ggf. Bergwacht für die Verteilung von Lebensmitteln. Aber eine solche Maßnahme implizit als undemokratisch zu bezeichnen, ist doch absurd.
Und ich erwidere hier bewusst scharf, weil Du meines Erachtens nicht "mit offenem Visier" kämpfst. Dir dürfte genau klar gewesen sein, was ich meinte, aber nochmal ausdrücklich: Meine Frage im Zusammenhang mit diesen Beispielen war nicht, was der Bundeswehr erlaubt sein sollte und was nicht. Meine Frage war, warum der Bundeswehr nicht erlaubt sein sollte, was den Armeen anderer Staaten erlaubt ist. (16.10.2024, 14:17)alphall31 schrieb: Österreich zeigt genau auf wie es nicht sein soll . Das ist woran festzumachen? (16.10.2024, 14:17)alphall31 schrieb: 2016 wurde der Assistenzeinsatz Beschlossen wegen fehlendem Personal während dem Eu Vorsitz. Seitdem , immerhin 8 Jahre , hat man den Einsatz immer wieder verlängert. Der Assistenzeinsatz im Grenzschutz ist in Österreich Standard und wurde 1990 eingerichtet. Das Bundesheer war zwischen 1990 und 2007 (AssE/GRÜ) sowie 2007 bis 2010 (dann AssE/SchE) permanent an der Grenze, und seit 2015 eben wieder. (16.10.2024, 14:17)alphall31 schrieb: Nachdem es 2018 einen Toten gab wird der Dienst wenn immer möglich von Militärpolizei gestellt jetzt . Das hat nichts mit einem Todesfall zu tun, sondern damit, dass möglichst wenig Wehrdiener im Assistenzeinsatz verwendet werden sollen, weil der AssE als wenig attraktiv gilt und man annimmt, dass er die Personalbewerbung beeinträchtigt.
Seit 2019 gibt es immer wieder mal Bestrebungen, den AssE komplett durch Freiwillige abzudecken. (16.10.2024, 14:17)alphall31 schrieb: Die anfordernde Behörde erspart sich einfach das nötige Personal im eigenen Aufgabenbereich . Für solche Anforderungen um Amtshilfe ist besonders Berlin bekannt. Was hat das mit meinem Vorschlag zu tun?
(16.10.2024, 14:17)alphall31 schrieb: Es gibt in Frankreich keine gesetzliche Regelung für den Einsatz im inneren. Und?
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(17.10.2024, 06:23)muck schrieb: Es ist ermüdend, mit Dir zu diskutieren. Hast Du gelesen, was ich geschrieben habe? Ich sprach nicht davon, auch nur einen deutschen Soldaten tatsächlich einzusetzen, und schon gar nicht für eine Fußballmeisterschaft. Ich sprach von einer Änderung der Gesetzeslage, von der ich mir vor allem eine politische Wirkung erhoffe. Leider kein Einzelfall teils falsche Behauptungen aufzustellen, (gewollter?) Fehlinterpretation von Beiträgen Anderer, ebenso wie Abwertung -auch fachlicher- Argumente von Anderen.
(17.10.2024, 06:23)muck schrieb: Und das ist übrigens des Pudels Kern. Denn es gibt einen Bereich, wo innere und äußere Sicherheit sich überschneiden und formell die Polizei zuständig ist, diese aber nur bedingt zur Übernahme der Aufgabe fähig ist. Die meisten Länder der Welt tragen diesem Problem Rechnung, indem sie entweder den Grenzbereich ihren Streitkräften übertragen, oder aber eine Gendarmerie aufstellen, d.h. eine paramilitärische Polizei.
Das bringst du es auf den Punkt. Andere Länder haben das Problem nicht bzw. haben eine Gendarmerie.
Die Siegermächte haben ja schon 1950 eingesehen, dass das Fehlen von Polizeiverbänden sich negativ auf die Innere Sicherheit auswirkt. Als Lösung wurden die Bereitschaftspolizeien der Länder und der BGS aufgestellt. Die Polizeigesetze wurden durch Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Länder weitesgehend angeglichen bzw. auf Bundesebene harmonisiert.
In meinen Augen wäre es unter Berücksichtigung der gültigen Rechtslage eigentlich nur sinnvoll die Bereitschaftspolizeiverbände von Bund und Länder massiv aufzustocken. GGf. wäre sogar die Einführung des Kombattanten-Status sinnvoll.
Meine Gedanken hierzu werde ich jedoch im BGS- Thema näher erläutern.
(17.10.2024, 06:23)muck schrieb: Interessante Einstellung. Ich würde gerne sehen, wie Du irgendeinem Großmütterchen in Hinterpommern erklärst, dass sie die nächste Woche keine Lebensmittel mehr einkaufen kann, weil die Supermärkte in ihrem ganzen Landkreis nicht mehr beliefert werden.
Natürlich ist das streng genommen keine Aufgabe für eine Armee; in Deutschland würde man hier auf die BOS zurückgreifen, THW für den Transport, Rotes Kreuz und ggf. Bergwacht für die Verteilung von Lebensmitteln. Aber eine solche Maßnahme implizit als undemokratisch zu bezeichnen, ist doch absurd.
Ein durchaus wichtiger Punkt den du ansprichst. Die Grundversorgung bzw. Grundleistungen für die Bevölkerung sowohl im Alltag als auch in Krisenzeiten.
Da gehört die Versorgung mit Lebensmitteln ebenso dazu wie die Gesundheitsversorgung ( Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser), Post, Banken und Behörden. Die Sicherstellung dieser elementaren Dinge kann nur begrenzt durch technische Innovationen (Paketboxen, Cash-Pools, etc.) abgefedert werden.
Das jetzige „Vor-Ort“- Situation ist vor allem ökonomischen Gründe geschuldet, weniger dem Gedanken der allgemeinen Sicherstellung von Leistungen. Das alles gehört im Grunde auch zur kritischen Infrastruktur bzw. ist der Resillienz dienlich.
Um bei der Sicherheit zu bleiben: Wenn ich mir z.B. anschaue wie weit die 24/7 Polizeidienststellen in M-V auseinanderliegen, habe ich so meine Zweifel, dass die Sicherheit auch im ländlichen Bereich durchgehend sichergestellt werden kann.
Aber auch in Ballungsraum und Großstädten sieht es doch im Prinzip nicht anders aus: In Spitzenzeiten wie am Wochenenden werden Einsätze zur Ruhestörung und Vandalismus – anscheinend auslastungsbedingt - garnicht bzw. nur stark zeitverzögert gefahren.
So wurden in meiner Region (NRW) weiterhin zahlreiche Polizeidienststellen geschlossen oder auf Tagesdienst bzw. wöchentliche Sprechstunden reduziert. Im Ballungsraum fällt dies aufgrund der regelmäßigen Streifenfahrten weniger ins Gewicht. In ländlichen Kreisen schaut dass jedoch ganz anders aus.
Und das zu Zeiten wo Kriminelle, sowohl als Einzeltäter als auch in organisierter Form, in höchstem Maße mobil agieren und kommunikativ bestens vernetzt sind.
Der Polizist vor Ort kann nicht durch Videoüberwachung oder KI ersetzt werden.
Hier kann eigentlich nur noch eine quantitativ ausgebaute Bereitschaftspolizei zu einer Entlastung bzw. Sicherstellung der Wachstärken beitragen.
(17.10.2024, 06:23)muck schrieb: Meine Frage im Zusammenhang mit diesen Beispielen war nicht, was der Bundeswehr erlaubt sein sollte und was nicht. Meine Frage war, warum der Bundeswehr nicht erlaubt sein sollte, was den Armeen anderer Staaten erlaubt ist.
Aus meiner Sicht der Dinge sind die derzeitigen Rechtsgrundlagen für einen unterstützenden Einsatz eigentlich ausreichend. Vielmehr ist das Zögern bzw. Hemmnisse bei den Entscheidern entgegen einen sichtbaren Einsatz deutlich ausgeprägt.
Man darf auch nicht ausser Acht lassen, dass die Zeiten großer BW-Kapazitäten vorbei sind.
Als ganz stupides Beispiel führe ich mal die Waldbrandbekämpfung per Luft an.
So war bei einem Waldbrand in Brandenburg 2022 ein BW-Hubschrauber aus Holzdorf stundenlang im Einsatz. Wie effektiv könnte ein Waldbrandbrand bekämpft, eingedämpft und gelöscht werden wenn sich innerhalb weniger Stunden ein ganzes Geschwader aus dem Bundesgebiet zum Löscheinsatz einfindet?
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