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Ich verlängere mein vorheriges Zitat aus dem DW-Beitrag:
Zitat:Die Kommission sei der Auffassung, dass der polnische Verfassungsgerichtshof die Anforderungen an ein zuvor durch Gesetz errichtetes unabhängiges und unparteiisches Gericht nicht mehr erfülle. Dies sei auch auf Unregelmäßigkeiten bei den Ernennungsverfahren für drei Richter im Dezember 2015 und bei der Auswahl seines Präsidenten im Dezember 2016 zurückzuführen.
Das hat nichts mit dem grundsätzlichen System zu tun, das bei Wikipedia dargestellt wird, sondern mit konkreten Vorwürfen, dass dieses Verfahren in der Praxis eben nicht den Anforderungen der EU an ein unabhängiges Verfassungsgericht entsprochen haben soll. Ich will das auch gar nicht werten oder beurteilen, dafür kenne ich mich zu wenig in EU-Verfassungsrecht und der polnischen Innenpolitik aus. Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass es hier konkret eben nicht darum geht, ob eine EU-Richtlinie nicht der polnischen Verfassung entspricht und deshalb dort nicht umgesetzt werden kann, was dann seitens der EU sanktioniert wird. Dementsprechend geht es auch nicht darum, ob die EU hier Polens Souveränität angreift. Es geht bei der Klage um die Legitimität des real existierenden polnischen Verfassungsgerichtes und damit um die Einhaltung der freiwillig anerkannten EU-Grundregeln durch die polnische Regierung.
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Was für Unregelmäßigkeiten konkret sollen das gewesen sein?
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(18.02.2023, 20:51)Quintus Fabius schrieb: Was für Unregelmäßigkeiten konkret sollen das gewesen sein? Zusammengefasst vereinfacht geht es bei der ganzen Geschichte darum:
https://de.wikipedia.org/wiki/Polnische_...seit_2015)
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(18.02.2023, 20:16)Broensen schrieb: Ich verlängere mein vorheriges Zitat aus dem DW-Beitrag:
Das hat nichts mit dem grundsätzlichen System zu tun, das bei Wikipedia dargestellt wird, sondern mit konkreten Vorwürfen, dass dieses Verfahren in der Praxis eben nicht den Anforderungen der EU an ein unabhängiges Verfassungsgericht entsprochen haben soll. Ich will das auch gar nicht werten oder beurteilen, dafür kenne ich mich zu wenig in EU-Verfassungsrecht und der polnischen Innenpolitik aus. Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass es hier konkret eben nicht darum geht, ob eine EU-Richtlinie nicht der polnischen Verfassung entspricht und deshalb dort nicht umgesetzt werden kann, was dann seitens der EU sanktioniert wird. Dementsprechend geht es auch nicht darum, ob die EU hier Polens Souveränität angreift. Es geht bei der Klage um die Legitimität des real existierenden polnischen Verfassungsgerichtes und damit um die Einhaltung der freiwillig anerkannten EU-Grundregeln durch die polnische Regierung.
Mal von der logischen Seite betrachtet. Vorgänge aus dem Jahr 2015/16 nimmt die EU-Kommission 2021 zum Anlaß aktiv zu werden. In zeitlicher Abfolge zu der Entscheidung des poln. Verfassungsgerichtes, dass die poln. Verfassung(sgerichtsbarkeit) Vorrang gegenüber dem EU-Recht hat. Könnte natürlich nur ein dummer Zufall sein, aber wahrscheinlicher ist dass das Verfassungsgericht eben erst zum Problem wurde seitdem es nicht mehr der EU-Kommission genehme Urteile fällt. Nur stellt sich für mich die Frage was man überhaupt erreichen will. Wer sonst als das poln. Parlament soll denn die Verfassungsrichter wählen?
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(18.02.2023, 21:19)lime schrieb: Vorgänge aus dem Jahr 2015/16 nimmt die EU-Kommission 2021 zum Anlaß aktiv zu werden. In zeitlicher Abfolge zu der Entscheidung des poln. Verfassungsgerichtes, dass die poln. Verfassung(sgerichtsbarkeit) Vorrang gegenüber dem EU-Recht hat. Könnte natürlich nur ein dummer Zufall sein, aber wahrscheinlicher ist dass das Verfassungsgericht eben erst zum Problem wurde seitdem es nicht mehr der EU-Kommission genehme Urteile fällt.
Ich seh' das Problem nicht. Eine Klage beim EuGH einzureichen, ohne dass es aufgrund von tatsächlich gefällten Entscheidungen konkrete Anhaltspunkte für eine Einflussnahme auf das Gericht gibt, wäre fragwürdig. Zuvor hatte man ja bereits Bedenken zum damaligen Verfahren angemeldet und den Polen die Möglichkeit eingeräumt, diese Bedenken auszuräumen. Das haben sie nicht getan und das Gericht hat mit seinen aktuellen Urteilen den Anfangsverdacht erhärtet, dass mit der parteipolitisch beeinflussten Besetzung der Richterposten die Position des Gerichtes in einer Weise beeinflusst wurde, die den EU-Verträgen zuwider läuft. Daraufhin sah man jetzt eine Klage als gerechtfertigt an.
Ich versteh' auch nicht, warum man das als Problem darstellt. Die EU-Kommission sieht geltendes Recht als nicht erfüllt an und lässt das durch das zuständige Gericht überprüfen. So funktionieren rechtsstaatliche Demokratien.
Gut, eigentlich versteh' ich schon, warum man das als Problem darstellt. Ich halte das nur für unangebracht, da es offensichtlich nur dem Zweck dient, die EU dahingehend zu kritisieren, dass ihre Organe und Gesetze zu viel Einfluss auf die Mitgliedsstaaten haben, was insbesondere von nationalistisch-konservativen Kräften kritisiert und als linke Bevormundung abgelehnt wird. Aber so ist diese Union nun mal angelegt worden und dazu demokratisch legitimiert. Wem das nicht passt, der kann ja entweder demokratisch EU-weite Mehrheiten dagegen organisieren, austreten (Staat) oder auswandern (Bürger).
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Zitat:Aber so ist diese Union nun mal angelegt worden und dazu demokratisch legitimiert.
Die demokratische Legitimierung der EU Kommission halte ich für höchst fragwürdig. Und genau von der EU Kommission geht diese ganze Sache aus.
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(18.02.2023, 21:53)Broensen schrieb: Das haben sie nicht getan und das Gericht hat mit seinen aktuellen Urteilen den Anfangsverdacht erhärtet, dass mit der parteipolitisch beeinflussten Besetzung der Richterposten die Position des Gerichtes in einer Weise beeinflusst wurde, die den EU-Verträgen zuwider läuft. Daraufhin sah man jetzt eine Klage als gerechtfertigt an.
In Deutschland ist die Besetzung des Verfassungsgerichtes doch auch parteipolitisch beeinflusst, nur scheint sich die EU-Kommission daran nicht zu stören.
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(21.02.2023, 19:19)Quintus Fabius schrieb: Die demokratische Legitimierung der EU Kommission halte ich für höchst fragwürdig. Und genau von der EU Kommission geht diese ganze Sache aus. Die Legitimierung ist vollständig gegeben. Es ist ein Gremium, das in einem hochkomplexen Verfahren besetzt wird von den gewählten Vertretern der Parteien der gewählten Vertreter der Mitgliedsstaaten. Nur halt ein klein bisschen kreativ-proportional.
Natürlich ist das ein höchst fragwürdiges Konstrukt, das definitiv so nicht existieren sollte, aber es ist trotzdem nicht illegitim.
(21.02.2023, 23:07)lime schrieb: (18.02.2023, 21:53)Broensen schrieb: Das haben sie nicht getan und das Gericht hat mit seinen aktuellen Urteilen den Anfangsverdacht erhärtet, dass mit der parteipolitisch beeinflussten Besetzung der Richterposten die Position des Gerichtes in einer Weise beeinflusst wurde, die den EU-Verträgen zuwider läuft. Daraufhin sah man jetzt eine Klage als gerechtfertigt an. In Deutschland ist die Besetzung des Verfassungsgerichtes doch auch parteipolitisch beeinflusst, nur scheint sich die EU-Kommission daran nicht zu stören. Das ist wieder nur eine falsche Vereinfachung des Vorwurfs. Ohne jetzt allzu tief eingestiegen zu sein (ein Blick in den Link von kato genügt schon):
Der Vorwurf dreht sich darum, dass die gesetzlichen Vorgaben zum Auswahl- und Ernennungsverfahren so verändert wurden, dass die regierende Partei alle Richter gleichzeitig neu benennen und somit die Ausrichtung des Gerichts über die seitens der EU-Regeln zulässigen Grenzen hinaus beeinflussen kann.
Wenn man sich an die Streitigkeiten um die Benennung der US-Verfassungsrichter durch Trump erinnert, sollte deutlich werden, was für einen enormen Einfluss so etwas haben kann.
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Es mag nicht illegitim sein, aber darüber schrieb ich nicht, ich fragte allein nach der demokratischen Legitimierung.
Und es fasziniert mich schon, dass man mit allerlei Abweichungen von irgendwelchen EU Vorgaben was Justiz und Rechtsstaatlichkeit angeht anscheinend keine Probleme haben, solange alles ansonsten dem von der EU Kommission vorgesehenen gesellschaftlichen "Mainstream" hinter her läuft.
Die Kommission beklagt in Polen, dass die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz innerhalb des politischen Systems nicht mehr gewährleistet wären, aber die Hörigkeit deutscher Staatsanwaltschaften gegenüber dem Innenministerium ist kein Problem.......
Und das obwohl die exakt gleiche EU Kommission diesen Mangel im deutschen Justizwesen schon mehrfach schriftlich kritisiert hat. Und das obwohl deutsche Staatsanwaltschaften wegen dieser EU Recht entgegen stehenden Hörigkeit nicht einmal mehr dazu befugt sind europäische Haftbefehle zu erlassen.
Aber in Polen veranstaltet man einen ganz großen Zinnober, denn man will auch sonst die Entwicklung in Polen nicht, die dort vorherrschende Kultur nicht und ist auch sonst nicht einverstanden wenn irgendjemand den Vorstellungen der ach so demokratischen Komission keine Folge leisten will.
Ich sehe da keinen Kampf für die Rechtsstaatlichkeit, sondern nur Machtgier, keine Besorgnis über die Rechte der polnischen Bürger, sondern nur die politischen Ränke der Kommission, welche als gänzlich undemokratische Institution ihre Herrschaft auf allen Ebenen immer nur noch weiter ausbauen will. Natürlich nur zu unser aller Besten, und was das ist weiß die Kommission als einzige und allein richtig.
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Oh, die EU hat festgestellt, dass ein 0,05 % Steuersatz (lol), den Irland mit US Technologieunternehmen wie Apple und Google individuell vereinbart hat, offensichtlich korrupt ist und nur dazu dient systematisch Milliardengewinne (+Daten) in die USA abzuführen. Das ging ja schnell..
https://www.irishtimes.com/business/2024...3-billion/
Aber wie das bei Korruptionsthemen so üblich ist, zahlen die Täter einen kleinen Teil ihrer illegalen Gewinne als Vergleich weder zurück und alles läuft weiter.
Besser noch, obwohl bzw. gerade weil Politik und Wirtschaft hier massiv im Eigeninteresse gemauschelt haben, wird man an den Mechanismen sicher nichts ändern.
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