23.01.2023, 20:10
(06.01.2023, 11:38)Quintus Fabius schrieb: Wenn keines der beiden Verfahren etwas mit dem Gewehr für die Bundeswehr zu tun hatte, warum wurde dieses dann mit der Begründung dass man hier Patentrechte verletzte abgelehnt ?Das Gewehr wurde nicht mit der Begründung abgelehnt dass (genau) dieses Patentrechte verletzen würde.
Sondern mit der Begründung bzw. zu jenem Zeitpunkt Unterstellung, dass Haenel eine Art "gewerbliche Verfehlung" begangen hätte, indem sie (bei anderen Produkten) Patentrechte verletzten - und damit als Auftragnehmer nicht mehr geeignet waren.
Bei den Gerichtsverfahren ging es quasi darum diese Unterstellung auch festzustellen.