10.01.2023, 19:41
(10.01.2023, 13:35)Rudi schrieb: Da bin ich definitiv anderer Meinung und das Völkerrecht gibt das auch nicht her.
Solange das Völkerrecht nur selektiv angewendet wird, oder noch deutlicher, solange sich bestimmte Staaten grundsätzlich der Gerichtsbarkeit entziehen, hat es keinerlei allgemeingültige Relevanz. Darüber hinaus gibt es nicht einmal eine einheitliche, allgemeingültige Definition eines Krieges. Insofern ist diese Argumentation reine Stromverschwendung.
Zitat:Vor allem das von Dir angeführte "rein kommerzielle Intention bei Waffendeals" spielt überhaupt keine Rolle bei dieser Frage.
Das unterscheidet erstmal Waffenhändler von aktiven Konfliktparteien. Beides ist selbstverständlich zu verurteilen. Würde man den Waffenhandel global einstellen, wären Kriege einerseits weniger attraktiv und andererseits auch viel schneller beendet.
Zitat:Kannt Du belegen, daß NATO-Soldaten in der Ukraine in Kriegshandlungen, ich interpretiere dies als aktive Kampfhandlungen, involviert sind ?
Ja es sind eine Reihe von Waffensystemen und Datenintegrationen im Einsatz, die nicht von Ukrainern alleine bedient werden können. Dazu gehören u.a. bestimmte Artilleriesysteme, Flugabwehrsysteme, Flug- und See Drohnen.
Zitat:Ich denke, darüber wäre von Rußland schon ganz groß berichtet worden.
Du liest russische Medien? Geht das überhaupt noch ohne spezielle DNS, Proxy und VPN?
Zitat:Dies zeigt auch die Staatenpraxis. So liefern zum Beispiel die USA seit vielen Jahren Waffen an Saudi Arabien und bilden saudische Soldaten sowohl in Amerika als auch in Saudi Arabien an diesen Waffen aus, ohne dass die USA dadurch zur Partei in dem von Saudi Arabien seit 2015 geführten Krieg im Jemen geworden wären.
Selbstverständlich sind die USA seit vielen Jahren Kriegspartei im Jemen. Zu dieser Stunde befinden sich sogar US Soldaten im Jemen.
Zitat:Auch Weißrussland, das die russische Aggression gegen die Ukraine in vielfältiger Weise unterstützt, ist dadurch nicht zur Kriegspartei geworden. Die UN-Generalversammlung missbilligte lediglich dessen „Beteiligung an der rechtswidrigen Gewaltanwendung“ der Russischen Föderation gegen die Ukraine.
Wenn Weissrussland seine eigenes Land als Aufmarschgebiet bereitstellt, seine Infrastruktur für den Transport militärischer Güter bereitstellt und sogar Kriegsgerät bereitstellt, dann ist es keine Kriegspartei? Warum? Weil NATO Staaten dasselbe tun und man sich sonst nicht rausreden kann?
Zitat:Da das Neutralitätsrecht im Falle einer völkerrechtswidrigen Aggression heute nicht mehr zur Anwendung kommt, richten sich die Rechtsbeziehungen zwischen Deutschland und den Kriegsparteien nach dem Friedensvölkerrecht. Dieses erlaubt es den Staaten, im Rahmen ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit grundsätzlich Waffen an andere Staaten zu liefern und deren Soldaten an diesen auszubilden.
Es existiert in internationalen Beziehungen kein allgemeingültiges Recht, außer das Recht des Stärkeren, welches dann mit selektiv herangezogenen Paragraphen legitimiert wird, wenn man einen Krieg gegen einen Feind führt. Insbesondere dann effektiv Anwendung im Zuge einer Verurteilung Anwendung findet, wenn man offiziell gewonnen hat und irgendeine arme Sau der Verliererseite irgendwo auf der Anklagebank sitzt. Gleichzeitig werden andere Paragraphen der exakt selben Gerichtsbarkeit selektiv für nicht anwendbar erklärt, weil der Massenmörder auf der Seite einer illegalen Aggression schlicht zur Gewinnerseite gezählt hat.
Wer kann, der darf auch. Wer verliert, hat Unrecht.
Alles andere ist Austausch von Meinungen bzw. Positionen, die man ja durchaus haben darf, aber sie sind tatsächlich völlig irrelevant, daher halte ich es für angemessener Beschuldigungsdiskussionen auf einer Metaebene unter Berücksichtigung der Realitäten zu führen.
Zitat:Während Waffenlieferungen an Russland im vorliegenden Fall als Unterstützung eines völkerrechtswidrigen Angriffskriegs rechtswidrig wären, steht einer Unterstützung des Aggressionsopfers rechtlich nichts entgegen. Ganz im Gegenteil. Es handelt sich dabei um Beihilfe zur Ausübung des naturgegebenen Rechts der Ukraine zur individuellen Selbstverteidigung.
q.e.d.
Zitat:Ganz unabhängig davon, ob Deutschland Kriegspartei ist oder nicht, richtet sich die Frage, ob Russland als Antwort auf die Waffenlieferungen und die Ausbildung ukrainischer Soldaten gewaltsame Gegenmaßnahmen gegen Deutschland ergreifen darf, nach dem jus ad bellum, dem Kriegsführungsrecht.
Ob Russland Gegenmaßnahmen gegen Deutschland oder irgendeinen anderen Staat führen darf, entscheidet einzig und alleine die russische Regierung, die den theoretischen Fall einer Niederlage verantworten muss. Gewinnen Sie diesen Krieg, haben sie rechtmäßig russisches Terriritorium gegen eine illegale NATO Aggression verteidigt. Verlieren sie diesen Krieg, müssen sich Putin und Co. sowie deren alternativlose Befehlsempfänger verantworten. SO einfach ist das.
Zitat:Nach Art. 2 Abs. 4 der UN-Charta müssen die Staaten in ihren internationalen Beziehungen grundsätzlich jede Androhung oder Anwendung von Gewalt unterlassen, es sei denn, sie handeln aufgrund eines Mandats des UN-Sicherheitsrats oder sie verteidigen sich gegen einen bewaffneten Angriff im Rahmen des Selbstverteidigungsrechts. Keiner der beiden Ausnahmetatbestände greift im vorliegenden Fall.
Das ist reine Auslegungssache, was der Siegerpartei vorbehalten ist. Das weiß niemand so gut, wie die NATO Staaten und ihre Führungsmacht.
Zitat:Eben, IMHO wird es Zeit, dass die NATO den Iran für seine illegalen Waffenlieferungen zur Verantwortung zieht.
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