16.09.2023, 22:18
Zitat: Personen ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland trifft grundsätzlich die Verpflichtung zur Ausreise (siehe § 50 AufenthG). Daneben sind die unerlaubte Einreise und der unerlaubte Aufenthalt auch strafbar und können mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden (siehe § 95 AufenthG).
Und aufenthaltsrecht
Zitat: Bei EU -Bürger(inne)n ist das ihr Freizügigkeitsrecht. Andere Ausländer(innen) müssen im Besitz eines Aufenthaltstitels sein ( z.B. Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltsgestattung) sein. Wer kein Aufenthaltsrecht hat, hält sich gegen das Gesetz - also „illegal” - in Deutschland auf.
Also ist der Gesetzestext wohl auch russische propaganda jetzt ?
Und das aufgrund des Notstandes Gesetze außer Kraft gesetzt wurden ist mir nicht bekannt .
Stell ich mir die Frage was macht ein illegaler in einem Ankunftszentrum ? Wenn er nicht erwischt wurde und von der Polizei abgeliefert kommt er mit diesen überhaupt nicht in Berührung . Noch dazu ist Polen dafür bekannt Flüchtlingen Asyl zu verweigern und das schon seit Jahren . Nicht anders geht Litauen mit Flüchtlingen um