16.05.2022, 10:55
(15.05.2022, 19:23)DeltaR95 schrieb: Genau deswegen gibt es doch Kritik am Sondervermögen, eben WEIL es auch die nächste Regierung per Grundgesetzänderung bindet?
Als Maßnahme im normalen Haushaltsgesetz wäre es für die nächste Regierung unverbindlich.
Im Prinzip handelt es sich beim Sondervermögen um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit, da ein Anstieg des Verteidigungshaushaltes nicht auf die Schnelle durchgeführt werde könnte aufgrund der Anlaufzeiten der jeweiligen Anschaffungen.
Mit dem jetzigen Sondervermögen können verschiedene Projekt im aktuellen Haushalt abgerechnet werden - unabhängig davon wann diese in der Bundeswehr ankommen.
Natürlich muss eine zukünftige Regierung trotzdem entscheiden ob sie sich an das 2% Ziel halten will oder nicht.