10.08.2023, 14:51
(10.08.2023, 08:17)alphall31 schrieb: Weil ein truppendienstgericht nur für Beschwerden und Disziplinarstrafen zuständig ist .
Eine Anklagebehörde fehlt ebenfalls .
Wozu ich das fordere ? Beschäftigen sie sich mal mit der Geldverschwendung bei der Bundeswehr. Außerdem brauche ich nur mal zu Ebay schauen , das fängt beim EPA an und hört bei Fahrzeugersatzteilen auf .
Zivile Strafverfolgung hat weder den Einblick noch Handhabung in diesem Bereich. Das betrifft alle Bereiche des BMVg . Alleine die Unterstellung der Ch53 unter das Kommando der Luftwaffe hat mehreren hundert Millionen an Steuergeld gekostet . Ohne irgendeine militärische Notwendigkeit. In den Jahren 2011 bis 2013 wurden 158 Millionen in Infrastrukturmaßnahmen gesteckt in Standorte die innerhalb dieser drei Jahre geschlossen worden .
@alphall31,
also lass mich deine Ausführung mal interpretieren. Die startegische Neuausrichtung der Herresflieger (->CH53 zur Luftwaffe umgegliedert) war für dich eine Straftat, die dann gemäß des § 109e StGB Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln (gemäß Quintus Fabius) durch eine wie auch immer geartete Militärgerichtsbarkeit geahndet werden sollte? Interpretiere ich das hier richtig?
Meine Meinung dazu: Noch leben wir hier in einem zivilen Rechtsstaat nicht in einer Militärjunat!