19.08.2023, 16:37
(19.08.2023, 15:24)Quintus Fabius schrieb:Ich sehe das Problem nicht, im Gegenteil, das ist sogar sinnvoll so:Zitat:Wie jetzt aus einem überarbeiteten Entwurf des Haushaltsfinanzierungsgesetzes hervorgeht, will die Bundesregierung klammheimlich den Zweck des Sondervermögens deutlich aufweichen. Im Kern ist das Geld dann nicht mehr wie angekündigt für die Beschaffung neuer moderner Waffensysteme gedacht – sondern auch zum Löcherstopfen bei den laufenden Ausgaben.
Mit dem Sondervermögen sollen künftig auch Betriebs- und Infrastrukturkosten bezahlt werden, die irgendwie mit Rüstungsprojekten zu tun hat. Da das aber so schwammig ist, befürchtet man im Verteidigungsministerium, lassen sich so ziemlich alle Ausgaben unter dem neuen Gesetz rechtfertigen.
Das Geld aus dem SV soll ja laut dieser Aussage nicht für Dinge außerhalb der BW verwendet werden, sondern lediglich für Ausgaben, die keine Rüstungseinkäufe darstellen und sonst mit dem Ep14 bestritten werden müssten.
Dass man das SV nur für Rüstungsprojekte ausgeben wollte, war doch nur der Notwendigkeit geschuldet, dass man die Schuldenbremse nicht für laufende Kosten aushebeln kann, sondern nur für Investitionen. Insofern sehen wir hier doch lediglich eine Flexibilisierung dieser Notlösung. Jede Ausgabe, die in das SV verschoben wird, entlastet den Ep14 und hilft dabei, das SV schneller auszugeben.
Außerdem entschärft das die Problematik, dass die Rüstungseinkäufe über das SV den Ep14 mit weiteren Infrastruktur- und Betriebskosten nachhaltig belasten werden.
Das wirklich kritikwürdige ist die fehlende Perspektive für eine dauerhafte Erhöhung des Ep14, alles andere ist unerheblich. Und in diesem Fall hat die BW sogar noch nicht einmal einen Nachteil davon, im Gegenteil :Es begrenzt die sich durch das SV aufbauenden Belastungen zukünftiger Verteidigungshaushalte.