04.01.2024, 18:19
(04.01.2024, 17:54)Schaddedanz schrieb: Es entscheidet die Abstimmungsmehrheit des Bundestag und ausdrücklich nicht die Sitzmehrheit einer Partei. Im Deutschen Recht ist die Sitzmehrheit im Bundestag ausschließlich erforderlich im zu bestimmen welche Partei zu erst einen Kanzlerkandidaten benennen darf der sich zur Wahl stellt und im Fall des Wahlerfolgs die Regierung anführt die er aus allen Mitgliedern des Bundestags + jedem Staatsbürger zusammensetzen kann.Kaum ein Abgeordneter sitzt tatsächlich aufgrund seiner persönlichen Positionen im Bundestag. Die werden alle primär gewählt, weil sie für eine bestimmte Partei antreten und vertreten somit den Willen ihrer Wähler am ehesten, indem sie der Parteilinie folgen. Und ja, da gilt auch für die meisten Direktkandidaten, sofern nicht parteilos. Alles andere anzunehmen wäre Augenwischerei.
Ausgearbeitet Gesetzentwürfe der Regierung müssen im Bundestag um Zustimmung (Mehrheit) werben.
Zitat:Wo ist dann noch gleich niedergeschrieben das es Ok ist nach Vertraglich festgehaltener Bestechung "alleine" zu regieren?Jede Forderung danach, auf die fragwürdigen Koalitionsabsprachen zu verzichten, befürwortet im Endeffekt einen totalen Stillstand. Denn ohne dieses Gekungel käme es nie zu einem tragfähigen Konsens.
Aber ich sehe schon, das führt hier zu nichts...