25.01.2024, 14:27
(25.01.2024, 12:52)alphall31 schrieb: Annahme war ja nicht Eu Bürger .
Legionäre bekommen ja nicht umsonst für die Dauer ihrer Dienstzeit einen französischen pass, damit gelten sie als Staatsbürger und ist für Bürger aus Eu und natoländern erlaubt. Als Deutscher müsste man sich ohne den Franz. Pass sonst Genehmigung beim bmvg holen laut staatsbürgergesetz
Das stimmt so nicht. Legionäre der französischen Fremdenlegion geben erst einmal alle ihren Pass ab und erhalten ausnahmslos (!) eine neue Identität, die sogenannte "identité déclarée". Sie bekommen für den Ausgang aus der Kaserne einen Militärausweis und dürfen Frankreich im ersten Jahr ihres Dienstes nicht verlassen.
Sie leben rechtlich gesehen in Frankreich in einer Art Grauzone. Alles was außerhalb der Kaserne passiert, wie z.B. Unfälle, Straftaten etc. regelt die Legion, genauer die Militärpolizei der Legion.
Mir ist ein Fall bekannt bei dem zwei Legionäre der zivilen Gerichtsbarkeit übergeben wurden, weil sie mit einem aus der Kaserne gestohlenen Militärfahrzeug einen Unfall verursacht haben.
Nach ca. einem Jahr Dienstzeit wird auf Antrag des Legionärs das sogenannte RSM-Verfahren ("Regulisation de Situation Militaire") eröffnet. Der Legionär erhält daraufhin seine alte, echte Identität wieder. Der Pass wird aber weiterhin einbehalten!
Geht ein Legionär auf OpEx bekomt er für den Flug, der oft mit zivilen Airlines durchgeführt wird seinen Pass wieder. Aber nur für den Flug! Schließlich soll er im Einsatzgebiet nicht desertieren können.
Eine Einbürgerung erfolgt erst nach vielen Jahren und ganz selten innerhalb der ersten fünf Jahre Dienstzeit.