25.01.2024, 19:48
(25.01.2024, 18:14)alphall31 schrieb: Verstöße gegen den Amtseid sind juristisch nicht verfolgbar in Deutschland ( was traurig genug ist ) . Als Deutscher wird man anderweitig verurteilt im Notfall.Dann bitte mal konkret: Für welches "Vergehen" oder "Fehlverhalten" im Rahmen einer Verpflichtung als SaZ in der BW könnte ein deutscher Staatsbürger belangt werden, ein Bürger eines anderen EU-Mitgliedsstaates aber nicht. Und Bonusfrage, falls du ein Beispiel dafür finden solltest: Warum ließe sich das nicht durch eine entsprechende Änderung der zugrundeliegenden Gesetzgebung ändern?