Rohstoffkonflikte im Mittelmeerraum
#61
willst Du Dich noch mehr blamieren :?: :mrgreen:
Falls es Deiner Aufmerksamkeit entgangen sein sollte, hier war nicht nach Groß-Israelischer Propaganda gefragt, sondern nach Rechtsquellen, und die hab ich verlinkt.
Zitieren
#62
Mein Problem ist, dass mir die Sachen, die ihr gepostet habt nur bedingt helfen. Ich habe da lange dran rum-gegooglet und bin immernoch nicht sicher, was ich von halten soll.
Das Problem ist, dass das was Nightwatch gepostet hat, garkein Vertrag ist, sondern nur eine juristische Zusammenfassung von verschiedenen Verträgen, die für sich selbst keine Rechtsverbindlichkeit hat, sondern bestenfalls die ihr zugrundeliegenden Verträge.
Und das was Erich gepostet hat, konnte ich auch nicht als aktuell gültiger Vetrag ausmachen.
Ich bin also so schlau, wie vorher.
Zitieren
#63
Das simmt so nicht. Das San Remo Manual ist eine Ausführungsbestimmung die auf Basis des bestehenden Völkerrechts und der gängigen Praxis erstellt wurde. Es hat rechtsverbindlichen Charakter das es als Völkergewohnheitsrecht zu betrachten ist.
Rechtsquellen des Völkerrechts sind nicht allein formale Verträge sondern auch Bestimmungen und Regeln die durch allgemeine Übung und rechtliche Verbindlichkeit Eingang finden.
Zu Deutsch, das Manual gilt weil es international anerkannt und praktiziert wird.

Erichs Verträge sind nicht unrichtig, nur vergisst er diese allgemeinen Regelungen in Bezug zu den speziellen Regeln des Kriegsrechts zu setzen.
Sein Seerechtsübereinkommen tangiert diesen Bereich überhaupt nicht.
Zitieren
#64
Sorry, aber Gewohnheitsrecht ist kein verbindliches Recht. Und Ausführungsbestimmungen können nur insofern Rechtsverbindlichkeit haben, wenn sie vor der Ratifizierung der zugehörigen Verträge vereinbart wurden. Man kann keinen Vertrag nachträglich einseitig ändern und verlangen, dass sich die Unterzeichner noch dran halten. Das widerspricht jeglichem gesunden Menschenverstand und der Definition eines Vertrages an sich.
Das Manual ist ein Leitfaden, der eine Art best-practice vorschlägt. Aber er selbst ist nicht im mindesten verbindlich, nur die Verträge auf die er sich bezieht.
Zitieren
#65
Samun schrieb:Sorry, aber Gewohnheitsrecht ist kein verbindliches Recht.
Doch, Völkergewohnheitsrecht eben schon.

Samun schrieb:Und Ausführungsbestimmungen können nur insofern Rechtsverbindlichkeit haben, wenn sie vor der Ratifizierung der zugehörigen Verträge vereinbart wurden.
Nein eben nicht. Quellen des Völkerrechts sind: Völkervertragsrecht (das was du meinst), Völkergewohnheitsrecht und die allgemeinen Rechtsgrundsätze.
Sie alle existieren gleichberechtigt nebeneinander, Völkervertragsrecht steht nicht über dem Völkergewohnheitsrecht.
Wenn du mir nicht glaubst kannst du auch einen Blick in die Statuten des IGH werfen. Art. 38 oder so.

Samun schrieb:Man kann keinen Vertrag nachträglich einseitig ändern und verlangen, dass sich die Unterzeichner noch dran halten. Das widerspricht jeglichem gesunden Menschenverstand und der Definition eines Vertrages an sich.
Das Manual ist ein Leitfaden, der eine Art best-practice vorschlägt. Aber er selbst ist nicht im mindesten verbindlich, nur die Verträge auf die er sich bezieht.
Wie gesagt, das Manual ist Völkergewohnheitsrecht und als solches gleichberechtigt neben Völkervertragsrecht zur rechtlichen Beurteilung heranzuziehen.
Ich verstehe wenn das jemanden seltsam vorkommt. Das ist eine Besonderheit des Völkerrechts.
Zitieren
#66
Nightwatch schrieb:...
Erichs Verträge sind nicht unrichtig, nur vergisst er diese allgemeinen Regelungen in Bezug zu den speziellen Regeln des Kriegsrechts zu setzen.
Sein Seerechtsübereinkommen tangiert diesen Bereich überhaupt nicht.
und da zwischen der Türkei und Israel bzw. dem Libanon oder zwischen Zypern, Griechenland und dem Libanon bzw. Israel kein Krieg herrscht, sind diese Verträge wohl unstreitig auch zwischen diesen genannten Parteien rechtswirksam.
Zitieren
#67
@Nightwatch:
Das Manual ist weder Völkervertragsrecht noch allgemeiner Rechtsgrundsatz noch Völkergewohnheitsrecht.
Es ist bestenfalls der Versuch Völkergewohnheitsrecht außerhalb des Völkervertragsrechts zu kodifizieren.
Zudem ist Völkergewohnheitsrecht immer noch nicht bindend. Es wird zwar herangezogen für spezielle Fälle. Aber weder ist genau geklärt, was genau und in welchem Fall überhaupt Völkergewohnheitsrecht ist noch ist irgendwer an etwas gebunden, was irgendwer anders behauptet Völkergewohnheitsrecht zu sein. Das Manual ist bestenfalls als Hilfestellung zu verstehen.
Und wenn du dir die Grundsätze des Völkergewohnheitsrechts vornimmst, wirst du sehr schnell feststellen, dass das was Israel macht eben kein Völkergewohnheitsrecht ist. Denn das würde bedeuten, das alle seefahrenden Nationen so handeln, wie Israel oder es zumindest gutheißen. Und das ist wohl kaum der Fall.
Zitieren
#68
Erich schrieb:und da zwischen der Türkei und Israel bzw. dem Libanon oder zwischen Zypern, Griechenland und dem Libanon bzw. Israel kein Krieg herrscht, sind diese Verträge wohl unstreitig auch zwischen diesen genannten Parteien rechtswirksam.
Unsinn. Seekriegsrecht erstreckt sich auch auf neutrale Drittstaaten.

Samsun schrieb:Das Manual ist weder Völkervertragsrecht noch allgemeiner Rechtsgrundsatz noch Völkergewohnheitsrecht.
Es ist bestenfalls der Versuch Völkergewohnheitsrecht außerhalb des Völkervertragsrechts zu kodifizieren.
Zudem ist Völkergewohnheitsrecht immer noch nicht bindend. Es wird zwar herangezogen für spezielle Fälle. Aber weder ist genau geklärt, was genau und in welchem Fall überhaupt Völkergewohnheitsrecht ist noch ist irgendwer an etwas gebunden, was irgendwer anders behauptet Völkergewohnheitsrecht zu sein. Das Manual ist bestenfalls als Hilfestellung zu verstehen.
Und wenn du dir die Grundsätze des Völkergewohnheitsrechts vornimmst, wirst du sehr schnell feststellen, dass das was Israel macht eben kein Völkergewohnheitsrecht ist. Denn das würde bedeuten, das alle seefahrenden Nationen so handeln, wie Israel oder es zumindest gutheißen. Und das ist wohl kaum der Fall.
Das Manual ist Völkergewohnheitsrecht weil es in seinen verschiedenen Ausführungen seit mehr als einem Jahrhundert angewandt wird. Das ist einwandfrei eine allgemeine Übung die sich durch Rechtsüberzeugung auszeichnet.
Völkergewohnheitsrecht ist sehr wohl bindend. Das ist es ja gerade, es steht gleichberechtigt neben dem Völkervertragsrecht. Das es besteht muss nicht extra erklärt oder anerkannt werden. Die Existenz ergibt sich aus der Anwendung. Hier in diesem konkreten Fall ist es sogar relativ einfach, da die blockierende Partei ganz klar darauf hingewießen hat, dass das Manual als Völkergewohnheitsrecht die Grundlage des eigenen Handelns darstellt. Das ist dann überhaupt nicht angreifbar, die Handlung kann lediglich auf Basis des Manuals beurteilt werden.
Die Legalität der Blockade wird international von allen ernstzunehmenden Playern nicht bestritten.

Unabhängig davon, wenn dir das aktuelle Manual nicht passt kannst du immernoch die London Declartion von 1909 abstauben oder die Genfer Konventionen von 1949 und das Zusatzprotokoll von 1977 entsprechend extrapolieren. Kommt immer aufs selbe raus.
Erichs geheiligte Verträge werden durch das Seekriegsrecht eingeschränkt.

Und abschließend: Werfe mal einen Blick in den Palmer Bericht. Slebst die Türken erkennen an, dass das Manual die hier relevante Rechtsgrundlage ist.
Zitieren
#69
Richtig ist, dass sich das Völkergewohnheitsrecht aus der allgemeinen Übung ergibt. Damit ist aber jede einzelne Handlung als solches gemeint und nicht irgend ein Manual. Jeder einzelne Punkt im Manual ist muss selbstständig für sich geübt werden um Vökergewohnheitsrecht zu sein. Die Ausübung einzelner Handlungen konform zum Manual macht noch lange nicht das ganze Manual zum Völkergewohnheitsrecht. Folglich kann man sich auch nicht auf das Manual berufen um eine Handlung völkerrechtlich begründen, sindern bestenfalls auf das Manual verweisen um seine Position zu stärken.
Außerdem gibts einen zweiten Punkt der relevant ist. Du sprichst ih zwar an, aber nicht ganz korrekt.
Die Handlung muss nicht nur geübt werden sondern auch als rechtlich korrekt betrachtet werden. Und dazu reicht es nicht, dass die Legalität von etwas nicht bestritten wird. Denn zu jeder Zeit haben unterlegene Mächte die illegalen Handlungen überlegener Mächte hinnehmen müssen ohne sie zu "bestreiten". Faktisch muss die Blockade von den Staaten als legal befürwortet werden. Und das ist nicht der Fall.

Die London Declaration ist das gleiche wie das Manual, da es lediglich dessen Vorgänger ist. Und damit ist sie auch nicht bindend.
Zitieren
#70
Zitat:Richtig ist, dass sich das Völkergewohnheitsrecht aus der allgemeinen Übung ergibt. Damit ist aber jede einzelne Handlung als solches gemeint und nicht irgend ein Manual.
Das Maual selbst ist natürlich keine allgemeine Übung. Die Anwendung des Manuals ist es aber.
Dabei genügt es wenn zwischenstaatlichen Handeln zur See auf Basis dieses Manuals gehandhabt wird, es muss längst nicht jeder Punkt so schon im Detail mal abgehandelt worden sein damit er anwendbar ist.
Es ist absolut ausreichend, dass das Manual als Grundlage anerkannt wird.
Darüber hinaus können Staaten Völkergewohnheitsrecht durchaus auch schaffen. Da sich Israel hier ausdrücklich auf dieses Regelwerk beruft (und die Türkei das obendrein noch akzeptiert) ist es im Rahmen des Völkergewohnheitsrechts in jedem Fall voll anzuerkennen.
Weiterhin, du stellst die Rechtsüberzeugung falsch dar. Hier geht es lediglich darum, das sich die Maßnahme im bestehenden Recht gründen muss und nicht etwa nur ein politisches Manöver darstellt.
Der Konflikt zwischen der Türkei und Israel besteht aufgrund unterschiedlicher Interpreation der bestehenden Regeln und nicht weil die Türkei das zu grunde liegende Völkergewohnheitsrecht nicht wahrhaben möchte (was wiederrum auch nicht wirklich relevant wäre).
Zitieren
#71
Wie bereits gesagt, ist das Manual kein Völkergewohnheitsrecht sondern lediglich angewandte Teile können als solches betrachtet werden. Folglich kann man sich nicht auf das Manual sondern nur auf praktizierte Teile berufen. Denn die Teile die nicht praktiziert werden/wurden sind auch kein Völkergewohnheitsrecht. Außerdem begründen praktizierte Einzelfälle noch lange kein Völkergewohnheitsrecht.

Zitat:Weiterhin, du stellst die Rechtsüberzeugung falsch dar. Hier geht es lediglich darum, das sich die Maßnahme im bestehenden Recht gründen muss und nicht etwa nur ein politisches Manöver darstellt.

Da sie bestehendes Recht erst erzeugen soll, wäre es ein Zirkelschluss zu verlangen, dass sie auf bereits bestehendem Recht gründen muss. Dann wäre es unmöglich, dass Völkergewohnheitsrecht überhaupt entsteht.
Sie muss lediglich den Rechtsauffassungen entsprechen und darf kein politisches Manöver sein.
Zitieren
#72
Samun schrieb:Wie bereits gesagt, ist das Manual kein Völkergewohnheitsrecht sondern lediglich angewandte Teile können als solches betrachtet werden. Folglich kann man sich nicht auf das Manual sondern nur auf praktizierte Teile berufen. Denn die Teile die nicht praktiziert werden/wurden sind auch kein Völkergewohnheitsrecht. Außerdem begründen praktizierte Einzelfälle noch lange kein Völkergewohnheitsrecht.
Das ist Unsinn. Hier existiert ein Regelwerk das in seinen verschiedenen Ausführungen seit über einen Jahrhundert Anwendung gefunden hat. Es ist völlig bedeutungslos inwiefern schon jede Ausnahmeregelung irgendwann einmal praktisch durchexerziert wurde. Das Regelwerk ist Völkergewohnheitsrecht da zwischenstaatlichen Handeln zur See auf diesem Regelwekr aufbaut.

Samun schrieb:Da sie bestehendes Recht erst erzeugen soll, wäre es ein Zirkelschluss zu verlangen, dass sie auf bereits bestehendem Recht gründen muss. Dann wäre es unmöglich, dass Völkergewohnheitsrecht überhaupt entsteht.
[/quote]
Eben nicht. Völkergewohnheitsrecht entsteht in jedem Fall wenn sich Staaten danach richten weil sie meinen das es existiert.

Aber wie gesagt, wir diskutieren hier am konkreten Fall vorbei. Die Anwendung des Manuals wird nicht bestritten.
Zitieren
#73
Machtspiele:

Zitat:Israeli planes violate Lebanon airspace
Tue Nov 8, 2011 5:5PM GMT

Six Israeli planes have reportedly entered Lebanese airspace in violation of the United Nations Security Council (UNSC) Resolution 1701.
...
<!-- m --><a class="postlink" href="http://presstv.com/detail/209051.html">http://presstv.com/detail/209051.html</a><!-- m -->
Zitieren
#74
ich schreib's mal hierher, weil - Spekulationen und Gerüchte sind's Thema, und die Gasfelder werden konkret auch angesprochen:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.marineforum.info/html/wochenschau.html">http://www.marineforum.info/html/wochenschau.html</a><!-- m -->
Zitat:...
Während der Syrienkonflikt sich weiter verschärft und zunehmend Rufe nach einer Intervention laut werden, machen „typisch nah-/mittelöstliche“ Gerüchte die Runde.

So sollen zahlreiche Kriegsschiffe, darunter gleich zwei Flugzeugträger, vor der Küste Syriens Position bezogen haben oder Kurs auf das Krisengebiet genommen haben. Soviel sei vorweg genommen; die Meldungen sind sämtlich falsch. Doch im Einzelnen:

Am 18. November meldete eine “syrische Nachrichtenagentur” die unmittelbar bevorstehende Ankunft russischer Kriegsschiffe in syrischen Gewässern. Ihre Präsenz solle vor einer ausländischen Intervention von See her (analog zu Libyen) abschrecken. Drei Tage später hieß es dann in einer Folgemeldung unter Berufung auf das „Umfeld des Präsidenten in Damaskus“, drei russische Zerstörer hätten vor der syrischen Küste bei Tartus Position bezogen. Tatsächlich gibt es bisher keinerlei Information über eine Verlegung russischer Kriegsschiffe. Nur zwei Einheiten haben in den letzten Wochen den Bosporus passiert, allerdings in der „falschen“ Richtung: Zerstörer SMETLIVIY und Landungsschiff TSESAR KUNIKOV kehrten nach Reisen ins Mittelmeer zur Schwarzmeerflotte zurück. Auch Passagen des Suezkanals oder der Straße von Gibraltar gab es nicht. Möglich (wenn nicht gar wahrscheinlich) ist natürlich, dass ein russisches Spezialschiff zur Fernmelde-/elektronischen Aufklärung im östlichen Mittelmeer operiert. Nicht auszuschließen ist auch, dass ein russisches Werkstattschiff im Rahmen einer routinemäßigen mehrmonatigen Verlegung an der „russischen Pier“ in Tartus liegt oder vor dem Hafen in See die Entwicklung abwartet.

Am 24. November legte eine zypriotische Zeitung „noch einen drauf“: der russische Flugzeugträger ADMIRAL KUZNETSOV stehe mit weiteren Kampfschiffen bei Malta und laufe mit Höchstfahrt in Richtung östliches Mittelmeer. In einer an Abstrusität kaum noch zu überbietenden Meldung berichtet die Zeitung überdies von einer ab dem 28. November geplanten Übung des russischen Flugzeugträgers mit der israelischen (!) Marine ... zur Sicherung zypriotischer Öl- und Gasfelder gegen türkische/nordzyprische Übergriffe; der Flugzeugträger werde auch Limassol anlaufen.

Nun plant die ADMIRAL KUZNETSOV tatsächlich eine Reise ins Mittelmeer (MarineForum wird dazu an dieser Stelle berichten). Diese sollte eigentlich auch schon am 19. November beginnen, wurde dann aber auf Anfang Dezember verschoben. Am Tage der Zeitungsmeldung lag die ADMIRAL KUZNETSOV jedenfalls noch bei der Nordflotte, wurde in ihrem Heimathafen Severomorsk von Marinebefehlshaber Admiral Vysotsky (öffentlichkeitswirksam) besucht.


Ähnliche Gerüchte rankten sich in der letzten Woche um den US Flugzeugträger GEORGE BUSH. Dieser hatte seit Mai einen Routineeinsatz im Arabischen Meer und im Persischen Golf durchgeführt, der nach sechs Monaten nun zu Ende geht. Die GEORGE BUSH machte sich mit den Kampfschiffen ihrer Carrier Strike Group auf den Rückweg ins heimische Norfolk; vor dem Weihnachtsfest will man zurück sein. Zur Rückverlegung gehört natürlich die Passage des Suezkanals ins Mittelmeer, aber als der Flugzeugträger dann am 22. November im Suezkanal gemeldet wurde, löste dies sofort teils „wilde“ Spekulationen aus. Selbst renommierte Nachrichtenagenturen wollten in der Verlegung ins Mittelmeer den Vorlauf zu einem „möglichen Einsatz vor Syrien“ erkennen. Die offizielle Erklärung der US Navy, das Schiff sei auf der Heimreise, wurde ebenso ignoriert, wie die Tatsache, dass die meisten für eine Sicherung des Trägers in einem „scharfen“ Einsatz unverzichtbaren Kampfschiffe der BUSH Carrier Strike Group zu Hafenbesuchen in Civitavecchia (Italien), Palma de Mallorca und Lissabon einliefen.

Eine US-Zeitung berichtete sogar, der Flugzeugträger sei vor der syrischen Küste vor Anker gegangen. „Belegt“ wurde die Meldung mit einem Video, das die GEORGE BUSH beim Manövrieren mit einem kleinen Hafenschlepper zeigt. Dass dieses schon vor mehreren Wochen in Bahrain entstand, spielte keine Rolle. Auch die Tatsache, dass das Ankern eines Flugzeugträgers direkt vor einer potentiell feindlichen Küste „operativer Schwachsinn“ ist, wurde geflissentlich übersehen. Am 25. November lief die GEORGE BUSH dann übrigens zu einem geplanten Hafenbesuch in Marseille (Frankreich) ein, steht also keinesfalls vor Syrien - und die nur drei Tage zwischen Suezpassage und der südfranzösischen Küste zeigen, dass sie auch keinen Abstecher vor die syrische Küste gemacht hat.

Der Fairness halber sei an dieser Stelle nicht verschwiegen, dass die GEORGE BUSH bei Bedarf natürlich für einen Einsatz bereit steht. Sie spielt (wie andere Schiffe der US Navy auch) in der US-Eventualplanung ganz sicher eine Rolle; ob und wie sie die - vielleicht - wahrnehmen wird, wird ihr Kurs nach Ende des Besuches in Marseilles zeigen.


Gerüchte sind im gesamten Nahen und Mittleren Osten üblich. Sie gehören zum täglichen Leben, werden begeistert in Teehäusern und Bazaren diskutiert - und bisweilen auch von Regierungen ganz bewusst lanciert und gesteuert. Sie basieren in der Regel auf „einem Körnchen“ Wahrheit (angekündigte Mittelmeerreise der ADMIRAL KUZNETSOV, Suezkanalpassage der GEORGE H.W. BUSH), um das dann aber bereitwillig Fantasien gewoben werden – je doller und abstruser, desto besser. Wenn allerdings westliche Medien solche Meldungen ungeprüft aufgreifen und weiter verbreiten, dann ist das nur Ausdruck eines völlig unprofessionellen Journalismus, der sich weder um Fakten noch um Überprüfung einer Informationen oder gar eigenständige Recherche schert.

MarineForum wird jedenfalls die weitere Entwicklung in der Region aufmerksam beobachten und dann ggf. auch – mit der gebotenen Vorsicht und journalistischen Professionalität - an dieser Stelle darstellen.
...
Zitieren
#75
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.marineforum.info/html/daily_news.html">http://www.marineforum.info/html/daily_news.html</a><!-- m -->
Zitat:...

09 Februar

...
ISRAEL
The Israeli government plans to build a floating liquefied natural gas terminal with a sea-based defence radar system off its Mediterranean coast while forming a naval force to protect its rich offshore Leviathan and the Tamar gas fields against terrorist attack.

ISRAEL - NATO
Turkey reportedly is blocking the Israel navy’s first ever active participation in NATO anti-terror operation “Active Endeavour” in the Mediterranean.
(rmks: single source; unconfirmed although story sounds credible)

....
Zitieren


Gehe zu: