28.07.2021, 10:37
Auch auf das Risiko hin, dass ich den Text nun falsch verstanden oder interpretiert habe: Ist das Problem nicht etwas künstlich aufgebauscht? So wie ich es verstehe, wird die Weisungsbefugnis einer Armeeführung über die Truppe nicht berührt, und auch das Gericht hat im wesentlichen Bereich - also bzgl. der Verfügbarkeit - dies auch so bestätigt. Es hat nur quasi durch das Benennen von möglichen Zusatzdiensten oder temporären "Zweckentfremdungen" (so formuliere ich es mal vorsichtig) eine sehr, sehr kleine Hintertüre offen gelassen, wo Soldaten ggf. einen Mehrverdienst geltend machen können bzw. diesen gerichtlich einklagen könnten (in der Tendenz dürfte dies aber so gut wie nie geschehen). Und dass Armeeangehörige für z. B. Auslandseinsätze eine Zulage bekommen, ist ja schon lange Normalität. Weder die Verfügbarkeit noch die Verpflichtungen oder die Einsatzbereitschaft werden davon also berührt oder geschmälert - insofern verstehe ich nicht ganz, weswegen hier von einem Angriff auf die Wehrfähigkeit geredet wird.
Schneemann.
Schneemann.