05.06.2023, 00:05
(04.06.2023, 15:34)Broensen schrieb: Das muss man natürlich vorbereiten, dafür braucht es aber keine Erfassung aller Fahrzeuge, sondern schlicht eine Vereinbarung mit den entsprechenden Verbänden des Logistikgewerbes, dass deren Mitglieder ihre Transportkapazitäten melden müssen, damit die BW weiß, wie sie die Aufträge im Ernstfall verteilen muss.Ich würde empfehlen sich mal einzulesen in Überwiegend handelt es sich um "nichtaktive" Gesetze ohne Rechtswirkung im Frieden, die in V-Fall/Spannungsfall/Notlage aktiv werden.
Bzgl Logistikgewerbe zitiere ich mal von hier, Hervorhebung von mir:
Zitat:Gemäß dem „Gesetz zur Sicherstellung des Verkehrs“ (Verkehrssicherstellungsgesetz –VerkSiG) ist dem BALM im Rahmen der staatlichen Notfallvorsorge für Zwecke der zivilen Verteidigung im Verteidigungs-, Spannungs- oder Bündnisfall, die Aufgabe der Organisation von Güterbeförderungen auf der Straße übertragen worden. Diese dient insbesondere der Versorgung der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte.
Das BALM hat hierzu Güterkraftverkehrsunternehmen, Speditionen und Betreiber von Umschlaganlagen mit deren Zustimmung auszuwählen und in der Krise Güterbeförderungen zu koordinieren und durchzuführen (§ 19 Abs. 3 VerkSiG i. V. m. der Verwaltungsvorschrift VSGGüVwV).
Hierbei greift das BALM vorrangig auf die sogenannten Unternehmen der Transportorganisation des Bundes (TOB) zu.
Und ja, selbstverständlich sind die Fahrzeuge (dieser Firmen) erfasst. Man muss ja wissen, welche Fahrzeuge man nicht heranzieht, welches Personal unabkömmlich und auf ihr Arbeitsverhältnis zu verpflichten bzw. durch Zwangsverpflichtete ggf. zu ergänzen und bei Ausfall zu ersetzen ist, wer im V-Fall überhaupt noch Treibstoff und Reparaturleistungen in Anspruch nehmen darf, sowie welchen Firmen man im V-Fall nicht einfach den Stecker zieht bzgl Strom und Kommunikation.
Konkret erfolgt die Auftragsvergabe übrigens solange per regulärem Frachtvertrag mit diesen Firmen, wie sich hierfür jemand findet. Wenn dies nicht mehr möglich ist, werden diese zur Transportleistung verpflichtet.