05.06.2023, 06:31
(05.06.2023, 04:54)alphall31 schrieb: Das sieh per Gesetz die Firmen zwingen können mag ja sein aber nicht das Personal . Das setzt freiwilligkeit voraus .Nein. Der Vorteil, dass sich die letzten 40 Jahre niemand sonderlich für die Landesverteidigung interessiert hat ist, dass eine ganze Reihe von recht archaischen Vorschriften aus der Zeit des Kalten Krieges unverändert existieren.
kato hat ein relevantes Gesetz schon zitiert, das Arbeitssicherstellungsgesetz ermöglicht die ziemlich umfassende Einschränkung des Art. 12 GG im V-Fall. Das Personal von Speditionsunternehmen kann damit zwangsverpflichtet und geeignete wehrpflichtige Personen können in ein entsprechendes Arbeitsverhältnis beordert werden.
In anderen Europäischen Ländern wird der rechtliche Rahmen nicht viel anders aussehen.
(05.06.2023, 04:54)alphall31 schrieb: Außerdem für was sollen denn hunderte Lkw überhaupt genutzt werden ? Es glaubt doch wohl nicht ernsthaft jemand daran das es im festgestellten Verteidigungsfall oder auch nur Spannungsfall noch passiert das eine Kiste Munition die Landesgrenze überschreitet.Natürlich, was denn sonst? Die Verteidigung erfolgt im Bündnis, mithin östlich der Weichsel.