05.04.2023, 22:35
(05.04.2023, 21:22)Venturus schrieb: Das sind teilweise Ex-NVA/Bundeswehr-Maschinen, die sich Polen damals zum Kaufpreis von einem Euro gewünscht und auch bekommen hat. Somit muss da auch Berlin bei einem Teil seinen Segen drübersprechen.
Wie viele Systeme gibt es wohl noch, die auf solch eine Weise von der NVA zu anderen Streitkräften gewandert sind? Wäre es nicht eine elegante Lösung, wenn Deutschland einfach erklären würde, dass es grundsätzlich für diese Fälle auf die Anwendung der Endverbleibsklausel verzichtet, ganz ohne Bedingungen? Deutschland wäre fein raus, weil es nicht mehr zustimmen muss, die anderen bräuchten gar nicht fragen und könnten sich dadurch auch nicht mehr auf einem deutschen "Nein" ausruhen und niemand könnte uns vorwerfen, wir hätten das genehmigt. Das einzige Risiko bestünde also darin, dass ein Staat, der NVA-Waffen von uns bekommen hat, diese an Russland, Iran, den IS oder sonst wen abgibt. Aber wer von den Staaten, die wir in den letzte gut 30 Jahren mit NVA-Gerät beliefert haben, sollte sowas tun und würde sich zugleich mit einer Klausel davon abhalten lassen? Und was könnte das überhaupt noch sein außer vergammelte Strela?