Ukaine/FR Sicherheitspolitik Zusammenarbeit
#1
übersetzte Auszüge aus
Sicherheitsabkommen (französisch)

III. ZUSAMMENARBEIT IM FALLE EINER ZUKÜNFTIGEN BEWAFFNETEN AGGRESSION

Jede künftige russische Invasion würde gegen die Charta der Vereinten Nationen und die Grundprinzipien des Völkerrechts verstoßen und die euro-atlantische Sicherheit, einschließlich der Frankreichs, ernsthaft beeinträchtigen.

Im Falle einer künftigen bewaffneten russischen Aggression gegen die Ukraine werden die Teilnehmer auf Ersuchen eines der Teilnehmer innerhalb von 24 Stunden Konsultationen führen, um die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr oder Abschreckung der Aggression festzulegen.

Unter diesen Umständen und im Einklang mit seinen rechtlichen und verfassungsmäßigen Verpflichtungen wird der französische Teilnehmer der Ukraine rasche und nachhaltige Sicherheitsunterstützung, moderne militärische Ausrüstung in allen Bereichen nach Bedarf und wirtschaftliche Unterstützung gewähren; er wird Russland insbesondere wirtschaftliche Kosten auferlegen und die Ukraine im Rahmen der Ausübung ihres in Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen verankerten Rechts auf Selbstverteidigung zu ihren Bedürfnissen konsultieren.

Um die umfassendste und wirksamste kollektive Reaktion auf künftige Aggressionen zu gewährleisten, können die Teilnehmer diese Bestimmungen ändern, um sie an einen Mechanismus anzupassen, den die Ukraine zu einem späteren Zeitpunkt mit ihren anderen internationalen Partnern, einschließlich der Teilnehmer an der Gemeinsamen Erklärung vom 12. Juli 2023, vereinbaren könnte.

IV. ZUSAMMENARBEIT IN DER MILITÄR- UND VERTEIDIGUNGSINDUSTRIE

7. Zusammenarbeit im Bereich Militär und Verteidigung

Die Teilnehmer werden gemeinsam und mit anderen Partnern der Ukraine darauf hinarbeiten, dass die ukrainischen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte in der Lage sind, die territoriale Integrität der Ukraine innerhalb ihrer seit 1991 international anerkannten Grenzen vollständig wiederherzustellen und die Widerstandsfähigkeit der Ukraine so zu erhöhen, dass sie ausreicht, um künftige Aggressionen abzuschrecken und sich gegen sie zu verteidigen. Dazu gehört auch, aber nicht ausschließlich, gemeinsam darauf hinzuarbeiten, dass die militärischen und nichtmilitärischen Sicherheitsinstitutionen der Ukraine in der Lage sind, nach europäischen und euroatlantischen Standards effektiv zu arbeiten, und gegenüber dem ukrainischen Volk, dem Parlament und der Regierung voll rechenschaftspflichtig sind.

Die Teilnehmer werden gemeinsam auf den Aufbau einer dauerhaften Streitmacht hinarbeiten, die in der Lage ist, die Ukraine heute zu verteidigen und in Zukunft von russischer Aggression abzuschrecken, und zwar durch die kontinuierliche Bereitstellung von Sicherheitsunterstützung und moderner militärischer Ausrüstung in den Bereichen Land, Luft, See, Weltraum und Cyber, wobei der Luftverteidigung, der Artillerie, der Fähigkeit zu Langstreckenschlägen, den gepanzerten Fahrzeugen, den Fähigkeiten der französischen Luftwaffe und anderen Schlüsselfähigkeiten Vorrang eingeräumt wird, ohne sich darauf zu beschränken.

Der französische Teilnehmer wird zusammen mit anderen internationalen Partnern die Ukraine dabei unterstützen, ihre Fähigkeit zur Abschreckung und Verteidigung gegen externe Angreifer zu stärken, indem sie künftige moderne Streitkräfte entwickelt, die zunehmend mit der NATO interoperabel sind und einen Beitrag zu den NATO-Streitkräften leisten. Dazu gehört auch die Entwicklung eines modernen Verteidigungssektors in der Ukraine und eines Weges in eine Zukunft innerhalb der NATO.

Der französische Teilnehmer wird die Ukraine dabei unterstützen, ihre qualitativen militärischen und verteidigungspolitischen Fähigkeiten vor dem Hintergrund einer raschen, unsicheren und schwierigen Transformation der regionalen Politik und Sicherheit zu bewahren.
Im militärischen Bereich schlagen die Teilnehmer unbeschadet ihrer Position im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine vor, eine Zusammenarbeit aufzubauen, die es dem ukrainischen Teilnehmer ermöglicht, umfassende militärische Fähigkeiten in den folgenden, nicht erschöpfenden Bereichen zu entwickeln:

a. Militärische Ausrüstung, auch durch industrielle Zusammenarbeit, insbesondere in den Bereichen Artillerie und Luftabwehr, aber auch in den Bereichen gepanzerte Fahrzeuge, Sicherheit auf See, militärmedizinische Unterstützung, Informationstechnologie und Minenräumung ;
b. Ausbildung der ukrainischen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte auf nationaler Ebene und im europäischen Rahmen, einschließlich des Programms zur Ausbildung von Ausbildern, Fachausbildung in Bereichen wie Artillerie, Luftabwehr, gepanzerte Fahrzeuge, Luftstreitkräfte und Sicherheit auf See, neue Technologien und Minenräumung ;
c. Anfangsunterstützung und Unterstützung bei der Aufnahme der Wartung durch die Hersteller, bei Bedarf vor Ort ;
d. Strukturelle Unterstützung für die Reform des Verteidigungssektors ;
e. Unterstützung für Initiativen zur Cyberverteidigung und Widerstandsfähigkeit, auch zur Bewältigung hybrider Bedrohungen ;
f. Unterstützung des ukrainischen medizinischen Unterstützungssystems für die Behandlung und Rehabilitation ukrainischer Militärangehöriger ;
g. Unterstützung bei der Entwicklung der ukrainischen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Konzeption künftiger Streitkräfte, Entwicklung hin zu NATO-Konzepten und Einsatzverfahren, Ausbildung des Kommandos und des Stabes, kombinierte Übungen und Verbesserung der Kompatibilität und Interoperabilität mit den NATO-Verbündeten ;
h. Unterstützung für Grenzschutz und -verteidigung, Pionier- und Befestigungstechnik, Überwachung, Verfolgung feindlicher Truppenbewegungen, Wiederaufbau der Grenzinfrastruktur nach dem Krieg, Minenräumung und Beseitigung nicht explodierter Munition ;

Der französische Teilnehmer wird die Pläne und Führungsstrukturen der Fähigkeitskoalitionen im Rahmen der Kontaktgruppe für die Verteidigung der Ukraine unterstützen, indem er eine führende Rolle in den Koalitionen für Artillerie und Luftverteidigung spielt und sich an den Koalitionen für Luftstreitkräfte und maritime Sicherheit beteiligt, sowie an anderen Koalitionen, zu denen der französische Teilnehmer voraussichtlich beitragen wird, sowohl um künftige Streitkräfte bereitzustellen als auch um mehr Kohärenz in die Bereitstellung von Fähigkeiten im laufenden Krieg zu bringen.

Der bilaterale Sicherheits- und Verteidigungsunterstützungsfonds der Ukraine wird in guter Abstimmung mit der Europäischen Friedensfazilität diese Kooperationsbemühungen in den entsprechenden Bereichen unterstützen.

Frankreich hat der Ukraine Militärhilfe im Gesamtwert von 1,7 Milliarden Euro im Jahr 2022 und 2,1 Milliarden Euro im Jahr 2023 zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2024 wird Frankreich bis zu 3 Milliarden Euro an zusätzlicher Unterstützung bereitstellen.

Die Teilnehmer werden sich bemühen, sicherzustellen, dass die militärischen Fähigkeiten der Ukraine ein Niveau erreichen, das es der Ukraine ermöglicht, im Falle eines militärischen Angriffs von außen auf Frankreich wirksame militärische Unterstützung zu leisten. Die Modalitäten, das Format und der Umfang dieser Unterstützung werden von den Teilnehmern festgelegt.

Der französische Teilnehmer wird seine Unterstützung für die Ukraine während der zehnjährigen Laufzeit dieses Abkommens fortsetzen.

8. Zusammenarbeit im Bereich der Verteidigungsindustrie

Die Teilnehmer streben eine Zusammenarbeit im Bereich der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie an, insbesondere mit dem Ziel, die Zusammenarbeit zwischen ihren Verteidigungsindustrien zu fördern und die Normung und Interoperabilität ihrer Verteidigungsgüter zu verbessern. Die Teilnehmer werden sich nach Möglichkeit um den Aufbau einer industriellen Partnerschaft bemühen, an der französische und ukrainische Rüstungsunternehmen beteiligt sind und die nach Möglichkeit frei von Beschränkungen durch Dritte ist.

Der französische Teilnehmer wird zur Entwicklung der industriellen Verteidigungsbasis der Ukraine beitragen, insbesondere durch französische Investitionen, Produktionsstandorte in der Ukraine und gemeinsame Produktion zur Herstellung von prioritären Waffen und Munition. Die Teilnehmer werden die Gründung von Joint Ventures, insbesondere für die Wartung und Reparatur von Waffen und militärischer Ausrüstung, erleichtern.

Der französische Teilnehmer wird mit der Ukraine zusammenarbeiten, um die erforderlichen Finanzierungsquellen zu ermitteln, die den Ausbau der rüstungsindustriellen Basis der Ukraine ermöglichen und Investitionen in neue Fähigkeiten fördern.

Die Teilnehmer werden zusammenarbeiten, um bestehende Engpässe in der Lieferkette für Verteidigungsgüter zu beseitigen, die Frankreich und die Ukraine daran hindern, ihre Kapazitäten für die Herstellung von prioritären Waffen und Munition auszubauen. Zu diesem Zweck wird der französische Teilnehmer mit seiner Rüstungsindustrie und der Ukraine zusammenarbeiten, um die Lieferkette für kritische Materialien zu stärken, die für die Herstellung von Munition und anderen prioritären Waffen, insbesondere großkalibriger Munition, erforderlich sind.

Die Teilnehmer werden zusammenarbeiten, um den Schutz der transferierten Technologien und der Rechte an geistigem Eigentum zu verstärken.

Die Teilnehmer werden den Austausch von Informationen über ihre jeweiligen Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen im Verteidigungsbereich fördern, um gemeinsame Projekte und Programme zur Entwicklung neuer Waffen und Ausrüstungen durchzuführen. Zu diesem Zweck wird der Dialog zwischen dem französischen Armeeministerium und dem ukrainischen Ministerium für strategische Industrie verstärkt. Auch der Dialog zwischen der Generaldirektion für Rüstung und der Agentur für Verteidigungsbeschaffung wird im Einklang mit der Absichtserklärung, die die beiden Organisationen anlässlich des Besuchs des französischen Armeeministers in Kiew im September 2023 unterzeichnet haben, verstärkt.

Der französische Teilnehmer wird die Bemühungen der Ukraine unterstützen, ihre Rüstungsindustrie in die Verteidigungs- und Sicherheitsrahmen der NATO und der EU zu integrieren.
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#2
(13.03.2024, 18:09)voyageur schrieb: (...)
Der französische Teilnehmer wird die Pläne und Führungsstrukturen der Fähigkeitskoalitionen im Rahmen der Kontaktgruppe für die Verteidigung der Ukraine unterstützen, indem er eine führende Rolle in den Koalitionen für Artillerie und Luftverteidigung spielt und sich an den Koalitionen für Luftstreitkräfte und maritime Sicherheit beteiligt, sowie an anderen Koalitionen, zu denen der französische Teilnehmer voraussichtlich beitragen wird, sowohl um künftige Streitkräfte bereitzustellen als auch um mehr Kohärenz in die Bereitstellung von Fähigkeiten im laufenden Krieg zu bringen.
(...)

Danke für das Zitat bzw. die Quelle.

Der von mir zitierte Absatz ist entscheidend. Hier wird vereinbart, dass französische Truppen in der Ukraine am Kampfgeschehen teilnehmen werden. Das gilt vorerst für "Luftstreitkräfte und maritime Sicherheit" (Ostsee & Schwarzmeer?), aber auch für die "Bereitstellung künftiger Streitkräfte".

Ist der mit Deutschland getroffene Vertrag genau so ausformuliert, was dieses Thema angeht?
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#3
(13.03.2024, 20:19)Hinnerk2005 schrieb: Danke für das Zitat bzw. die Quelle.

Der von mir zitierte Absatz ist entscheidend. Hier wird vereinbart, dass französische Truppen in der Ukraine am Kampfgeschehen teilnehmen werden. Das gilt vorerst für "Luftstreitkräfte und maritime Sicherheit" (Ostsee & Schwarzmeer?), aber auch für die "Bereitstellung künftiger Streitkräfte".

Ist der mit Deutschland getroffene Vertrag genau so ausformuliert, was dieses Thema angeht?
Deine Phantasie ...
von französischer Teilnahme am Kampfgeschehen steht da nichts geschrieben, das Gegenteil allerdings auch nicht;

Zitat:Le Participant français soutiendra les plans et les structures de gouvernance des coalitions capacitaires dans le cadre du Groupe de contact pour la défense de l’Ukraine, en jouant un rôle de premier plan dans les coalitions sur l'artillerie et la défense aérienne, et en participant aux coalitions sur la force aérienne et la sécurité maritime, ainsi qu'à d'autres coalitions auxquelles le Participant français est susceptible de contribuer, à la fois pour fournir la force future et pour apporter plus de cohérence à la fourniture de capacités dans la guerre en cours.
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#4
Da steht nichts von sofortiger oder baldiger Teilnahme. Aber es steht wörtlich geschrieben, dass Frankreich sich an Koalitionen gegen Russland mit Streitkräften beteiligen wird, um die Grenzen der Ukraine von 1991 wieder herzustellen. Siehe dazu auch die einleitenden Sätze des Vertrags.

Berücksichtigt man, dass Russland fünf Oblasten bereits annektiert hat und dies in der Verfassung verankert hat, so ist Frankreich mit diesem Vertrag mit der Ukraine dem Kriegszustand mit Russland einen großen Schritt näher gekommen.

Schließlich sind die Krim und die seit 2024 von Russland eroberten und zum großen Teil annektierten Gebiete mit diesem Vertrag auch für Frankreich wert, mit militärischen Mitteln zurück erobert zu werden.

Das ist doch geradezu der Klassiker für einen Krieg: Gebietsstreitigkeiten.

Ich gehe davon aus, dass Deutschland etwas ähnliches unterschrieben hat, finde aber keine Einzelheiten.
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