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Gewissensfreiheit bei der Truppe - Mr NoBrain - 22.06.2005 Zitat:22. Juni 2005Quelle: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,361609,00.html">http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 09,00.html</a><!-- m --> - Wolf - 22.06.2005 Zitat:Mr NoBrain posteteDie Streitkräfte seien als Teil der vollziehenden Gewalt zu betrachten und daher ausnahmslos an Recht und Gesetz gebunden. Davon könnten sie sich nicht unter der Berufung auf Gesichtspunkte der militärischen Zweckmäßigkeit freistellen.Bleibt die Interessante Frage was geschehen wäre wenn wir mit den Amerikanern von Beginn an und ohne Proteste in den Irakkrieg gezogen wären. Ob er sich dann auch erfolgreich auf sein Gewissen hätte beziehen können? - bastian - 22.06.2005 Die Entscheidung wundert mich ein wenig. schade man kann online nur die wenig ergiebige Pressemitteilung und nicht die Originalentscheidung nachlesen. Naja beim Kosovo Krieg hätte das wohl nicht geklappt. Vielleicht ist diese Entscheidung ja auch wegen dieser recht alten Entscheidung getroffen worden Zitat:Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 17/89 Gewissensentscheidung und KündigungFinde es im Ergebnis sehr seltsam, wenn ein Soldat die entwicklung von software, die höchstens mittelbar einem völkerrechtswidrigen Krieg fördert mit Berufung auf sein Gewissen verweigern darf, BW Piloten bei einem anderen völkerrechtswidrigen Krieg (Kosovo) problemlos Bomben schmeissen dürfen. - Wolf - 22.06.2005 Ich denke auch das die tatsächlichen Motive des Softwareentwicklers andere sind. Für eine juristische Karriere oder etwas in der Politik kann sowas ja eine gute Visitenkarte sein. Ein Logistikprogramm weiterentwickeln, also ehrlich ![]() - Tiger - 22.06.2005 Na ja, der Angeklagte war in diesem Fall meiner Meinung nach durchaus im Recht. Der jüngste Krieg der USA gegen den Irak war ganz klar völkerrechtswidrig. Man bedenke, mit welchen fadenscheinigen und konstruierten Kriegsgründen die USA in diesen Krieg gezogen sind. Hier lag eindeutig ein Fall von Angriffskrieg vor. Die USA, die sich diesen Angriffskrieg geleistet haben, verwenden zudem auch Mittel, die sie von anderen Staaten erhalten können, einschließlich Software. Damit ist die Möglichkeit, daß die zu entwickelnde Software zur Unterstützung von Kampfhandlungen im Irak oder in einem anderen Konflikt, etwa in einem erneuten Angriffskrieg z.B. gegen den Iran oder Nordkorea, verwendet wird, gegeben. - Erich - 22.06.2005 inzwischen berichtet auch die Tagesschau <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID4455846_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html">http://www.tagesschau.de/aktuell/meldun ... AB,00.html</a><!-- m --> Zitat:Urteil des BundesverwaltungsgerichtsIch denke, auch bei Militär muss gelten, dass erkennbar oder mit großer Wahrscheinlichkeit rechtswidrige Befehle nicht befolgt werden dürfen .... - Wolf - 22.06.2005 Zitat:Erich posteteIch denke, auch bei Militär muss gelten, dass erkennbar oder mit großer Wahrscheinlichkeit rechtswidrige Befehle nicht befolgt werden dürfen ....Das steht ausser Frage. Nur ist der Bogen hier doch recht weit gespannt worden - die eigentlich befohlene Aufgabe war nicht illegal oder unmoralisch. Die Weitergabe des Programms wäre es möglicherweise gewesen, aber das lag nicht in der Hand dieses Mannes. Sein Vorgesetzer hätte den Befehl zu einer möglichen Weitergabe des Programms verweigern können. - Erich - 24.06.2005 Zitat:Wolf postetedazu kenn ich die Hintergründe zu wenig; aber letztendlich - wenn es unterschiedliche Meinungen gibt ist es Aufgabe von Dritten, das zu entscheiden, und in einem Rechtsstaat liegt diese Aufgabe letztendlich bei den unabhängigen Gerichten - Wolf - 24.06.2005 Zitat:Erich postete...wenn es unterschiedliche Meinungen gibt ist es Aufgabe von Dritten, das zu entscheiden, und in einem Rechtsstaat liegt diese Aufgabe letztendlich bei den unabhängigen GerichtenHm - Zeit kann natürlich ein kritischer Faktor beim Militär sein. Die Regelungslage ist ja so, dass man sich SPÄTER über alles und jeden beschweren kann, aber die Aufgabe, sofern sie nicht eindeutig widerrechtlich ist, zunächst auszuführen hat. - bastian - 24.06.2005 Der Artikel stellt die Problematik gut da, kann mich Kister eigentlich nur anschliessen. <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/509/55454/">http://www.sueddeutsche.de/deutschland/ ... 509/55454/</a><!-- m --> Zitat:BundeswehrDem Major wurde ja nicht befohlen Clusterbomben an amerikanische Jets zu hängen oder gar selber zu werfen, es ging darum ein Logistikprogramm zu entwickeln!! - Quintus Fabius - 24.06.2005 Diesen Befehl zu verweigern ist schon in Ordnung, aber dann bei der BW zu verbleiben zu wollen ist absurd. Der entsprechende Major ist kein Soldat und nur ein Wichtigtuer der sich mit solch absurdem Verhalten aufführen will um Aufmerksamkeit zu erregen. Die Bundesrepublik und insbesondere die BW hat auf vielfältige Weise den Irak Krieg direkt unterstützt. Auch wenn kein BW Soldat im Irak war, so sind die direkten Dienstleistungen der BW für die Amerikaner für den Irak Krieg dagewesen und daher hat die BW als Organisation und Armee an sich den Irak Krieg unterstützt. Das heißt : daß der Major wenn er das mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann aus der BW GANZ !! austreten müsste und sollte. Aber das will er offenbar nicht. Er will weiter Geld, Rang und Pensionsanspruch. Und dann ist sein Verhalten nur erbärmliche Aufrührerei und Getue. Wenn er nicht den Irakkrieg unterstützen will, dann MUß er aus der BW austreten, den die ganze BW als solche unterstützte diesen Krieg direkt und indirekt. - Turin - 24.06.2005 @bastian: Zitat:Dem Major wurde ja nicht befohlen Clusterbomben an amerikanische Jets zu hängen oder gar selber zu werfen, es ging darum ein Logistikprogramm zu entwickeln!!Meines Erachtens belanglos. Ein Logistikprogramm hat genauso einen Einfluss, wie Clusterbomben an einen Jet zu montieren, vermutlich sogar einen weit größeren. Das ist mMn auch gar nicht ausschlaggebend. Wenn er damit Probleme hat, muss er raus aus der Armee, egal WOMIT genau er nun ein Problem hat. Hier stimme ich Quintus Fabius völlig zu (Notiz für später: bemerkenswert ^^). Gewissenfreiheit bei der Truppe bedeutet für mich nicht, seine Meinung zum besten zu geben, sich einem Befehl verweigern, und dann weiter im Protokoll. Gewissensfreiheit bedeutet, sich zu verweigern und entsprechend aus der Truppe auszutreten. Ansonsten nimmt die Armee in ihren integralen Funktionsmustern irreparablen Schaden. - Starfighter - 24.06.2005 Ich erachte die ganze Debatte als komplett lächerlich. So etwas verstopft unsere ohnehin überlastete Justiz völlig unnötig. Na schön, er schreibt ein Logistik-Program. Wo liegt hier das Problem? Wenn ich Windows-Programmierer bin, könnte ich dann nicht auch sagen: "Ich mache jetzt nicht weiter, weil mir eingefallen ist, dass vllt. die US Army ganz viele Windows-PCs zur Verwaltung nutzt..." ? Wenn er eine solche Einstellung hat, dann sollte er wohl besser den Beruf wechseln. Naja. Das sind wieder typisch deutsche Probleme, die nur zeigen, dass wir noch nicht genug echte haben... - bastian - 26.06.2005 @Turin Sehe das genauso, will den Soldaten ja gar nicht zwingen etwas zu tun, was gegen sein Gewissen verstösst, finde aber das er dann nicht in die BW gehört. Ist im übrigen auch die Meinung des von mir zitierten artikels. - Erich - 27.06.2005 @ bastian: versteh ich das richtig? >In die BW gehören nur gewissenlose Typen, die sich keine Gedanken über die an Sie erteilten Befehle machen und diese widerspruchslos ausführen<:frag: |