10.10.2009, 22:43
Erich schrieb:falsch:
Pässe bzw. "Einreisevisa zur Wohnsitznahme in Deutschland" werden von der Deutschen Botschaft an die im Ausland lebenden Personen ausgestellt und sind dann Voraussetzung für die Migration nach Deutschland.
Damit ist die wichtigste Hürde genommen, der Rest ist nur noch bürokratische Routine. Spätaussiedler, ihre Ehegatten und Abkömmlinge erhalten deutsche Personalausweise und Reisepässe, wenn sie Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz sind. Art. 116 I GG ist i.V. mit dem "(Reichs- und) Staatsangehörigkeitsgesetz" zu sehen, und danach ist jede[r) "Deutsche®", der (Sarkasmus an) "einen deutschen Schäferhund als Vorfahren nachweisen kann" (Sarkasmus aus).
Die Deutscheneigenschaft wird insbesondere mit der Spätaussiedlerbescheinigung belegt. Diese Bescheinigung ist in Deutschland "von Amts wegen" auszustellen.
Aber jetzt bewegen wir uns endgültig OT - und deshalb: Schluss !
Du willst immer das letzte Wort haben Erich oder ? Also weißt du was, du liegst zwar völlig falsch die beiden Gegebenheiten sind nicht mit einander zu vergleichen und jeder der nicht die Diktatoren/Autokraten Scheuklappen an hat würde dies sähen. Aber ich gönne dir das letzte Wort da du so oder so ein Hoffnungsloser Fahl von (Autokratischer/Despotischer) Gehirnwäsche bist, aber verschone uns in Zukunft mit der Aufbereitung russischer Propaganda oder mit der Leugnung Russischer Verbrechen ! Ich werde dich in Zukunft einfach ignorieren das macht mir das Leben in Forum einfacher und du kannst dich dann in deinen Wahn ausleben.