20.01.2011, 10:26
Ein Eintrittsrecht begründet noch kein automatisches Austrittsrecht. Generell gilt in Gesetzen oder Verträger: Was nicht explizit drinsteht, hat auch keine Gültigkeit.
Btw. Ich hatte meinen Post editiert zwischendurch
In der Weimarer Repunblik wurde das Wort Freistaat analog zum heutigen Bundesland genutzt.
http://www.documentarchiv.de/wr/vorl-rei...t_ges.html
Btw. Ich hatte meinen Post editiert zwischendurch
In der Weimarer Repunblik wurde das Wort Freistaat analog zum heutigen Bundesland genutzt.
http://www.documentarchiv.de/wr/vorl-rei...t_ges.html